Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben gerne wie folgt beantworten möchte:
Wird Ihr Flug annulliert, muss Ihnen die befördernde Fluggesellschaft anbieten:
- die Wahl zwischen Erstattung des Ticketpreises (und notfalls einem kostenlosen Rückflug zum Abflugort) oder anderweitiger Beförderung zum Zielort und
- Mahlzeiten, Getränke, notfalls Hotelunterkunft, Transfers sowie Möglichkeiten zur Telekommunikation.
Die Fluggesellschaft muss Ihnen eine Entschädigung gewähren, es sei denn, Sie wurden vorab rechtzeitig und ausreichend informiert und es wurde Ihnen eine anderweitige Beförderung kurz nach der ursprünglichen Abflugzeit angeboten.
Entschädigungen oder Erstattungen müssen bar, per Überweisung, per Scheck oder – mit Ihrem schriftlichen Einverständnis – in Form von Reisegutscheinen innerhalb von 7 Tagen geleistet werden.
Werden Ihnen diese Rechte(wie in Ihrem Fall) vorenthalten, wenden Sie sich unverzüglich mit einer Beschwerde an die Fluggesellschaft, die den Flug durchführt.
In Ihrem Fall würde ich eine Entschädigung in bar (aufgrund der nicht rechtzeitigen Absage) verlangen und eine Erstattung der angefallenen Taxi-Kosten.
Ich hoffe, diese Ausführungen haben Ihnen bei Ihrem rechtlichen Problem weitergeholfen.
Mit freundlichen Grüßen
Sven Kienhöfer
Rechtsanwalt