Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Vorbehaltlich einer konkreten Prüfung anhand der Ihnen vorliegenden Unterlagen darf ich Ihre Fragen wie folgt beantworten:
Ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluß bedeutet, daß bereits ein vollstreckbarer Titel gegen Sie vorliegt - offenbar ein Vollstreckungsbescheid. Es wurden nun offenbar Ansprüche, die Sie gegen Ihre Bank haben (z.B. aus Ihrem Girovertrag), gepfändet. Sie werden sich jetzt nicht mehr gegen die Zwangsvollstreckung wehren können, da Sie gegen den Vollstreckungsbescheid hätten Einspruch einlegen müssen. Darüber hinaus wäre auch bei rechtzeitigem Einspruch Ihre Beweissituation aber sehr schlecht gewesen, denn die Kündigung hätten Sie
nachweisen müssen. Wenn Sie aber ohne Einschreibennachweis gekündigt haben, hätten Sie diesen Beweis nicht erbringen können.
Es bleibt jetzt nur noch, mit dem Gläubiger (Fitness-Studio) über die Einräumung einer Ratenzahlung und Aussetzung der Zwangsvollstreckung zu verhandeln.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
A. Schwartmann
Rechtsanwalt
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Antwort
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