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Firmen Schulden

| 17. Dezember 2018 18:32 |
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Gesellschaftsrecht


Beantwortet von

Zusammenfassung

Haftung des Geschäftsführers einer abgemeldeten UG

Hallo,

Ich habe eine frage zu einem Thema, ich war Selbständig und habe hinterher aus der selben Firma eine UG gegründet, aber ich hatte vor der UG Gründung waren eingekauft für die firma. hinterher musst ich das unternehmen aus wirtschaftlichen gründen schließen und beim handelsregister abmelden.
Dabei sind 2 Gläubiger entstanden die ich Aktuell in raten zahle.

Aktuell meinte der eine Gläubiger da sie das unternehmen aus den handelsregister abgemeldet haben.
können wir die Foderung nicht mehr gegen den Geschäftsführer gelten machen da es nicht um Privarte schulden handelt. so mit haben sie die Verfolgung beendet aktuell.

Bei dem anderen Gläubiger steht aktuell mein Firmen Name. ohne UG
kann er die Foderung noch geltend machen obwohl ich das alles abgemeldet habe.
und die waren vor der UG Gründung eingekauft worden sind für die firma.?


19. Dezember 2018 | 11:52

Antwort

von


(196)
Auf der Vierzig 11
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Vorausschickend möchte ich mitteilen, dass es generell am Gläubiger selbst liegt, ob er die Forderung verfolgen möchte oder nicht. Es ist kein Indikator dafür, dass eine Forderung nicht verfolgt werden kann, nur weil ein Gläubiger die Handlungen einstellt.

Soweit es sich um eine titulierte Forderung handelt, müsste der Gläubiger den Titel umschreiben lassen, um gegen Sie den Anspruch weiterzuverfolgen. Aus einem Titel, der nur auf die UG lautet oder auf die Gesellschaft ohne UG, aber eben nicht auf Sie persönlich, kann nicht vollstreckt werden.

Es gibt aber im Recht der UG und GmbH die Möglichkeit der Durchgriffshaftung, so dass man gegen den Geschäftsführer direkt vorgehen kann. Ob ein solcher Fall hier vorliegt, kann ich leider nicht prüfen. Stichworte dazu sind: Vermögens- und Sphärenvermischung, Rechtsform- oder Institutsmissbrauch, Existenzvernichtender Eingriff.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Michael Wübbe

Rückfrage vom Fragesteller 19. Dezember 2018 | 12:18

Hallo Herr Wübbe,

danke für ihre Rückmeldung.

ich verstehe, als Beispiel meine Firma max mustermann hatte was gekauft später wurde daraus maxmustermann UG
2-3 Jahre später wurde das unternehmen abgemeldet und hinterher kam er mit einem Vollstreckungstitel zu mir nachhause privat. auf dem Titel steht kein Name der firma oder der gleichem. kann er gegen mich persönlich vollstreckt ?
obwohl die Rechnungen auf die Firma liefen

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 19. Dezember 2018 | 12:46

Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für die Nachfrage, die ich gern wie folgt beantworte.
Wie gerade schon telefonisch besprochen ist das dann der Fall, dass der Titel unabhängig von der juristischen Person gegen Sie vollstreckt werden kann.
Gegen eine Vollstreckung können Sie mit der Erinnerung oder der Vollstreckungsabwehrklage vorgehen.
Freundliche Grüße,
M. Wübbe

Bewertung des Fragestellers 19. Dezember 2018 | 12:32

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 19. Dezember 2018
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