Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1. A und B, dem Grunde nach ja, allerdings möchte ich Ihnen hier keine allzu großen Hoffnungen machen. Eine Rechtsdurchsetzung im Ausland ist schwierig und die Bonität der Betroffenen ungewiss. Möglicherweise werfen Sie hier viel gutes Geld ergebnislos aus dem Fenster.
2. Dies kann so nicht beurteilt werden. Wenn Sie in dem Termin als Geschäftsführer abberufen worden sind oder zurückgetreten sind und dies nicht adäquat umgesetzt wurde (fehlende Anmeldung HR) so mag eine Haftung des Notars in Betracht kommen. Andernfalls ist es an Ihnen, sich in so einem Geschäft adäquat von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen. Der Notar beurkundet üblicherweise unparteilich und scheidet daher mit weitergehenden Beratungspflichten aus.
3.A) Ob Sie die Post annehmen oder nicht, ist rechtlich unerheblich, als Geschäftsführerin befinden Sie sich in erheblichen Haftungsgefahren (daher sollten Sie die Post unbedingt annehmen und jeweils prüfen, ob aus Haftungsgründen Ihrerseits Handlungsbedarf besteht).
B) Siehe A, Sie sollten sich dringend beraten lassen und rechtlich alle Verteidigungsoptionen nutzen, die Ihnen zur Verfügung stehen. Man wird Ihnen ggf Verantwortlichkeit für die abgeschlossenen Verträge unterstellen, dies müssen Sie erschüttern.
C) Ja, dies ist möglich. Siehe zuvor.
D) Die Frage ist falsch gestellt. Als Geschäftsführer trifft Sie eine erhebliche Handlungs- und Organisationshaftung. Wenn die Gesellschaft in eine Insolvenz verfällt, wird man die Geschäftsführer in Anspruch zu nehmen versuchen. Gegen Sie spricht, dass Sie im HR als Geschäftsführer verzeichnet waren, damit gelten Sie von Rechts wegen als verantwortlich. Möglicherweise wurde Ihr Name in Emails mißbraucht um Aufträge zu erteilen, dies gilt es zu eruieren und sich bestmöglich zu verteidigen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen