Im Jahr2012 bekam ich über eine Agentur einen Mieetwagen der Firma Sixt zugewiesen, um damit verschiedene Outletts anzufahren.
Das Auto stand dann über Tag, meistens 8-9 Stunden von (9:00 bis18:00) auf dem jeweiligen Parkplatz des Marktes.Als ich an einem Tag abends zum Auto ging, bemerkte ich hinten rechts einen Schaden. Nur weil ich meine Tasche auf den Beifahrersitz stellen wollte, fiel mir zu diesem Zeitpunkt der Schaden überhaupt auf.
Ich fragte direkt alle Personen die sich auf dem Parkplatz aufhielten ob sie etwas bemerkt hätten, leider ohne Erfolg. Auch eine an der Wand befindliche Kamera erwies sich als Atrappe.
Die von mir benachrichtigte Polizei nahm den Unfall auf und später erhielt ich die Nachricht das gegen Unbekannt das Verfahren eingestellt wurde.
Meine Agentur, von der ich den Mietwagen erhalten hatte, habe ich am nächsten Tag auch informiert. Da ich ein Übergabeprotokoll unterschrieben hatte, wollte ich natürlich wissen wie es sich mit den 600 € Selbstbeteiligung verhält. Die Agentur beruhigte mich, da der Chef den Chef der Sixtniederlassung gut kennen würde brauchte ich mir keine Sorgen machen.
Leider weit gefehlt, Sixt hat das volle Programm abgezogen.
Da ich dummerweise, aus gravierenden persönlichen Gründen,mich nicht direkt kümmern konnte habe ich jetzt richtig Ärger mit angedrohter Vollstreckung usw.
Jetzt kommt endlich meine Frage:
Muss ich in den sauren Apfel beissen und die Forderungen von nun mehr 1200 € begleichen oder kann man jetzt noch dagegen angehen?
Ich hab den Schaden ja nicht begangen!!!!
beissen Sie in den sauren Apfel. Nach Ihrer Sachverhaltsdarstellung gibt es einen vollstreckbaren Titel, da sonst keine Vollstreckung angedroht werden kann, und dieses Titel können Sie jetzt nicht mehr angreifen.