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Fehlende Mietkaution...

14. Juni 2006 15:18 |
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Generelle Themen


Beantwortet von

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir sind im Jahr 2005 von unserem damaligem Vermieter Fristlos gekündigt worden, grund dafür war zu diesem Zeitpunkt meine " Private Insolvenz " !

Genau mit diesem Thema waren wir im letztem Jahr im Fernsehen. Hierin versprach vor laufender Kamera unser Vermieter, er würde uns in dieser Situation gerne behilflich sein. Wie er behilflich war, sah man dann genau 14 Tage später...

Jetzt nach fast einem Jahr, möchten wir nun endlich unsere Mietkaution ausbezahlt haben. Bei der Schlüsselübergabe hat er uns und unserem Anwalt keinerlei anstalten gemacht, dass er diese nicht Ausbezahlen würde. Weil vielleicht noch irgendwelche Renovierungskosten oder sonstiges anstehen würden.

Es sind mittlerweile 3 Monate über der Zeit, wir haben den Vermieter mehrfach angeschrieben und bis dato keinerlei Antwort erhalten. Wie können und dürfen wir uns in dieser Situation verhalten !?

Mahnbescheid haben wir nun gestellt, gibt es noch einen Weg wie man an sein Geld wieder kommt ???

14. Juni 2006 | 19:37

Antwort

von


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60431 Frankfurt
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Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Jutta-Petry-Berger-__l102476.html
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Sehr geehrter Fragesteller,

ich bedanke mich für Ihre online-Anfrage, zu der ich aufgrund Ihrer Angaben wie folgt Stellung nehme:

Die Kaution ist nach 3 bis längstens 6 Monate nach Ende des Mietverhältnisses zur Rückzahlung fällig, falls dem Vermieter keine Ansprüche aus dem Mietvertrag zustehen. War die fristlose Kündigung begründet, dann könnte Ihr Vermieter einen Kündigungsfolgeschaden bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist (also 3 Monate) beanspruchen und mit der Kaution verrechnen. Es ist also durchaus wahrscheinlich, dass Ihr Vermieter gegen den Mahnbescheid Widerspruch einlegt und sodann im streitigen Verfahren vor dem zuständigen Amtsgericht entschieden werden muss.

Erhebt Ihr Vermieter demgegenüber keinen Widerspruch gegen den beantragten Mahnbescheid, ergeht ein Vollstreckungsbescheid. Dieser ist Grundlage für die Zwangsvollstreckung, die Sie hiernach einleiten können. Zahlt der Vermieter die Kautiuon freiwillig nicht zurück, haben Sie letztlich nur die Möglichkeit, Ihren Rückzahlungsanspruch durch Mahnbescheid bzw. Klageerhebung durchzusetzen.

Ich hoffe, Ihnen eine hilfreiche erste Oruientierung gegeben zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Petry-Berger
Rechtsanwältin


ANTWORT VON

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