Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ich gehe davon aus, dass Sie nicht mehr verheiratet sind.
Da die Kindesmutter in der gesetzlichen Versicherung ist und Sie in der privaten Versicherung sind und beide getrennt leben, kommt es auf den Wohnsitz des Kindes an, sodass Sie das Kind mit Umzug bei sich versichern müssen.
Eine Kompensation über den Kindesunterhalt wird nur dann erfolgen, wenn die Kindesmutter Unterhalt zahlen muss.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rückfrage vom Fragesteller23. Februar 2021 | 13:00
Hallo,
ich und die Kindesmutter waren NIE verheiratet. Laut Versicherungsberater ist es dann möglich das er weiterhin in der Familienversicherung der Kindsmutter bleibt. Sehen Sie das auch so?
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt23. Februar 2021 | 21:46
Grundsätzlich ist der Wohnort entscheidend wie oben geschrieben, da Sie nicht mehr zusammen leben. Würden Sie zusammen leben würde der Hauptverdiener gelten. Ich kann die Aussage daher nicht nachvollziehen- mag sein, dass er einen internen Trick gefunden hat, der aber weniger rechtlich fundiert ist.