Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Deutsche Rechts ist auf Ihre Ehesache anwendbar, da Sie die Zeit Ihrer Ehe hier verbracht haben, Sie Deutscher sind usw. Für das japanische Recht gibt es zu wenige Anknüpfungspunkte nach Internationalem Privatrecht.
Ich kenne das japanische Recht nicht, kann mir aber nicht vorstellen, dass eine Scheidung ohne Ihre Mitwirkung oder gar Zustimmung möglich sein kann.
Da Sie das gemeinsame Sorgerecht ausüben, können Sie bei begründetem Verdacht, dass Ihre Frau Ihnen das Kind dauerhaft entziehen möchte, Ihre Zustimmung zu einer Reise nach Japan verweigern. Da Sie beide das Sorgerecht innehaben, müssen Sie beide zustimmen, ansonsten darf Ihre Frau nicht reisen.
Notfalls können Sie eine Reise auch durch gerichtlichen Beschluss verhindern. In einem Ehevertrag oder ggf. einer Scheidungsfolgenverinbarung könnten Sie zudem festlegen, dass eine Scheidung nach deutschem Recht in Deutschland erfolgen soll. Hier ist es übrigens so, dass Sie nach einer Scheidung im Regelfall das Sorgerecht für Ihr Kind behalten.
Mit freundlichen Grüßen
Maike Domke
Rechtsanwältin
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