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Fälschung Semesterticket

15. Juli 2020 10:29 |
Preis: 25,00 € |

Strafrecht


Beantwortet von


12:19

Hallo,
ich werde beschuldigt, einen versuchten Betrug in Tateinheit mit Urkundenfälschung begangen zu haben, da Manipulationsspuren am Semesterticket festgestellt wurden.
Nun habe ich eine Vorladung bei der Polizei erhalten.
Zu meiner Person: 23 Jahre, noch nicht vorbestraft
Ich habe weiterhin eine Monatskarte für meine Tarifzone, und kann vorweisen, dass ich mir Tickets geholt habe, wenn ich z.B. für einen Tagesausflug die Tarifzone überschritten habe.
Das gefälschte Semesterticket wurde demzuolge nicht wirklich genutzt, nur den einen Tag, an dem ich mit dem Zug in eine andere Tarifzone gefahren bin, aber vorher vergessen hatte, ein Ticket zu holen.

1. Wie hoch besteht die Chance auf eine Einstellung? Was müsste ich dafür tun?
2. Soll ich die Vorladung wahrnehmen und alles gestehen? Welche Angaben soll ich machen (auch im Hinblick auf das Einkommen)?
3. Ab wann lohnt es sich, einen Anwalt hinzuzuziehen?

Liebe Grüße

15. Juli 2020 | 11:08

Antwort

von


(3567)
Schwarzer Bär 4
30449 Hannover
Tel: 0511 1322 1696
Tel: 0177 299 3178 ()
Web: https://www.kanzlei-hoffmeyer.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

zu Ihren Fragen:

1. Wie hoch besteht die Chance auf eine Einstellung? Was müsste ich dafür tun?

Sollten Sie nicht vorbestraft sein, wäre eine Einstellung gut möglich (75% Wahrscheinlichkeit).

2. Soll ich die Vorladung wahrnehmen und alles gestehen? Welche Angaben soll ich machen (auch im Hinblick auf das Einkommen)?

Wenn Sie keinen Anwalt beauftragen wollen/können, wäre das die beste Lösung, um eine Einstellung zu erreichen.

3. Ab wann lohnt es sich, einen Anwalt hinzuzuziehen?
Gerne machen wir Ihnen hierzu ein Angebot. Die Stellungnahme würde nach Akteneinsicht erfolgen und eine direkte Kontaktaufnahme mit der Staatsanwaltschaft erfolgen.

Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen.
Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten, könnten wir eine kostenfreie Deckungsanfrage durchführen.

Mit freundlichen Grüßen


Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 15. Juli 2020 | 12:10

Sehr geehrter Herr Dr. Hoffmeyer,

Vielen Dank für die Antwort.

Bzgl. 3. "Ab wann lohnt es sich, einen Anwalt hinzuzuziehen?":

Halten Sie eine Einstellung, auch ohne Anwalt, für möglich, bzw. was müsste ich dafür tun?
Macht es Sinn, sich einen Anwalt vor der Stellungnahme bei der Polizei hinzuzunehmen, oder kann ich dies auch noch tun, wenn die StA sich gegen eine Einstellung entschieden hat und einen Strafbefehl ausgesprochen hat, um diesen dann anzufechten um eine Einstellung zu erreichen, oder ist es dann schon zu spät: sobald ein Strafbefehl ausgesprochen wurde, ist eine Einstellung nicht mehr möglich?

Wie hoch wären etwa die Anwaltskosten, wenn ich mich entscheide, einen Anwalt hinzuzuholen?

Liebe Grüße

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 15. Juli 2020 | 12:19

Sehr geehrter Fragesteller,

ja, auch ohne Anwalt wäre dies möglich, Sie müssten allerdings bei der Polizei eine umfassende Aussage machen und Ihre Schuld eingestehen.

Sinnvoll wäre ein Anwalt im Vorfeld, damit dieser Ihre Stellungnahme auf Fallstricke überprüfen kann, nicht, dass Sie dann in einen weiteren Staftatbestand reinrutschen. Wenn Sie sich hier aber sicher fühlen, können Sie dies auch allein unternehmen.

Auch nach einem Strafbefehl wäre eine Einstellung noch möglich, allerdings erschwert, da Ihre Aussage ohne Anwalt dann voll verwertbar wäre.

Bezüglich der Kosten habe ich Ihnen ein Angebot gemacht.

Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall weitere rechtliche Hilfe brauchen sollten, schreiben Sie mich bitte direkt per E-Mail an, da diese Plattform nur eine einmalige Nachfrage erlaubt, ich Ihnen aber auch weiterhin bei kostenfreien Nachfragen zur Verfügung stehen möchte und unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten, könnten wir eine kostenfreie Deckungsanfrage durchführen.

Über eine ggf. positive Bewertung würde ich mich freuen.

Mit freundlichen Grüßen


Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt

ANTWORT VON

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