Sehr geehrter Fragesteller,
zu Ihren Fragen:
1. Wie hoch besteht die Chance auf eine Einstellung? Was müsste ich dafür tun?
Sollten Sie nicht vorbestraft sein, wäre eine Einstellung gut möglich (75% Wahrscheinlichkeit).
2. Soll ich die Vorladung wahrnehmen und alles gestehen? Welche Angaben soll ich machen (auch im Hinblick auf das Einkommen)?
Wenn Sie keinen Anwalt beauftragen wollen/können, wäre das die beste Lösung, um eine Einstellung zu erreichen.
3. Ab wann lohnt es sich, einen Anwalt hinzuzuziehen?
Gerne machen wir Ihnen hierzu ein Angebot. Die Stellungnahme würde nach Akteneinsicht erfolgen und eine direkte Kontaktaufnahme mit der Staatsanwaltschaft erfolgen.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen.
Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten, könnten wir eine kostenfreie Deckungsanfrage durchführen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M.
Schwarzer Bär 4
30449 Hannover
Tel: 0511 1322 1696
Tel: 0177 299 3178 ()
Web: https://www.kanzlei-hoffmeyer.de
E-Mail:
Sehr geehrter Herr Dr. Hoffmeyer,
Vielen Dank für die Antwort.
Bzgl. 3. "Ab wann lohnt es sich, einen Anwalt hinzuzuziehen?":
Halten Sie eine Einstellung, auch ohne Anwalt, für möglich, bzw. was müsste ich dafür tun?
Macht es Sinn, sich einen Anwalt vor der Stellungnahme bei der Polizei hinzuzunehmen, oder kann ich dies auch noch tun, wenn die StA sich gegen eine Einstellung entschieden hat und einen Strafbefehl ausgesprochen hat, um diesen dann anzufechten um eine Einstellung zu erreichen, oder ist es dann schon zu spät: sobald ein Strafbefehl ausgesprochen wurde, ist eine Einstellung nicht mehr möglich?
Wie hoch wären etwa die Anwaltskosten, wenn ich mich entscheide, einen Anwalt hinzuzuholen?
Liebe Grüße
Sehr geehrter Fragesteller,
ja, auch ohne Anwalt wäre dies möglich, Sie müssten allerdings bei der Polizei eine umfassende Aussage machen und Ihre Schuld eingestehen.
Sinnvoll wäre ein Anwalt im Vorfeld, damit dieser Ihre Stellungnahme auf Fallstricke überprüfen kann, nicht, dass Sie dann in einen weiteren Staftatbestand reinrutschen. Wenn Sie sich hier aber sicher fühlen, können Sie dies auch allein unternehmen.
Auch nach einem Strafbefehl wäre eine Einstellung noch möglich, allerdings erschwert, da Ihre Aussage ohne Anwalt dann voll verwertbar wäre.
Bezüglich der Kosten habe ich Ihnen ein Angebot gemacht.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall weitere rechtliche Hilfe brauchen sollten, schreiben Sie mich bitte direkt per E-Mail an, da diese Plattform nur eine einmalige Nachfrage erlaubt, ich Ihnen aber auch weiterhin bei kostenfreien Nachfragen zur Verfügung stehen möchte und unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten, könnten wir eine kostenfreie Deckungsanfrage durchführen.
Über eine ggf. positive Bewertung würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt