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Sehr geehrte Fragestellerin,
sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, welche ich auf Grundlage Ihrer Sachverhaltsschilderung gerne beantworte:
Das wird knapp, wenn Sie heute Abend die Frage einstellen und Montag Vormittag die mündliche Verhandlung stattfindet.
Häufig wäre einem Mandanten in Ihrer Situation zu raten, schon deswegen einen Kollegen einzuschalten, weil ja nur dieser vollständige Akteneinsicht erhält und dann mir Ihnen eine geeignete Strategie entwerfen kann.
Neben dem Zeitfaktor her spricht in Ihrem Fall hiergegen aber schon, dass Sie den dummen Vorfall ja einräumten und kaum noch etwas am Sachverhalt aufzuklären bleibt.
Warum hier eine mündliche Verhandlung stattfindet, mir i.Ü. nicht klar, sie teilen aber auch betreffend evt. Vorstrafen o.ä. nichts mit. Ich vermute, dass man Ihnen die Einstellung gegen eine Geldstrafe oder ähnliches vorgschlug, dieses aber aus irgendwelchen Gründen, die ich auf Grundlage Ihres Berichts auch nicht verifizieren kann, nicht realisierbar war.
Unter den vorgenannten Umständen würde ich Ihnen auch aus Kostengründen anraten, alleine zur mündlichen Verhandlung zu gehen und die Sache „schnell hinter sich zu bringen“. Zumindestens auf Grund Ihres Verhaltens nach der Tat haben Sie –auf Grundlage meiner schmalen Sachverhaltskenntnis- hier eher gute Karten. Bleiben Sie auf Ihrer Linie, hier nichts zu beschönigen. Den Termin so ganz einfach absagen können Sie übrigens nicht – vom Problem der Rechtzeitigkeit einmal ganz abgesehen.
Ich hoffe, Ihnen mit dieser Antwort zunächst einmal weitergeholfen zu haben. Für eine Rückfrage stehe ich Ihnen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion von „Frag einen Anwalt“ gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüssen!
Dr. Thomas Schimpf
- Rechtsanwalt -
ra.schimpf@gmx.de
www.anwalt.de/rechtsanwalt_schimpf
Rückfrage vom Fragesteller
20.01.2006 | 22:07
Sehr geehrter Herr Dr. Schimpf,
vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort. Zu ergänzen wäre noch die Tatsache, dass ich mir in meinen fast 27 Jahren noch nie etwas habe zu Schulden kommen lassen.
Mir wurde i.Ü. keine Geldstrafe vorgeschlagen. Der Brief mit dem Vorladungstermin war der erste des Amtsgerichts. Aber das ich hin muß, ist wohl wie Sie sagen besser und damit unumgänglich.
Eine letzte Frage hierzu noch: Der Grund warum ich das damals getan habe war, dass ich in Bayern studiere und zu diesem Zeitpunkt feststand, dass wir 500 Euro Studiengebühren zahlen müssen, in Ländern wie Rheinland-Pfalz jedoch nicht und noch dazu andere Bundesländer Ihren Studenten das Recht einräumen umsonst fahren im ganzen Bundesland erlauben, bei uns aber nicht mal in der Stadt in der ich studiere.
Denken Sie das ist gut so etwas als Grund zu nennen, welcher mich zu dieser Tat bewegt hat? Mit anschließendem Reuebekenntnis, dass ich eingesehen habe das es ein Fehler war? Oder soll ich den Grund einfach weglassen und nur Reue zeigen?
Vielen Dank nochmal.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
20.01.2006 | 22:16
Sehr geehrter Herr W.,
danke für Ihre Nachfrage.
Dann kann ich auch nicht ganz nachvollziehen, wieso es nun doch zur mündlichen Verhandlung kommt- gerade wenn Sie bislang stafrechtlich nicht auffielen.
Es wäre natürlich eine Überlegung (wenn auch sicherlich kein Patentrezept), auf die Verärgerung über die Regelung in Bayern hinzuweisen. Zumindestens besser als den Eindruck reiner „Kostenersparnis“ zu erwecken. Setzten Sie aber die Schwerpunkte Ihrer Einlassung darauf, dass Sie
-bislang in keiner Form strafrechtlich auffielen,
-die dumme Sache sofort einräumten und um Schadensausgleich bemüht waren
-und es Ihnen wirklich leid tut.
Wie Sie evt. wissen, gelten Sie erst ab 90 Tagessätzen Geldstrafe als „vorbestraft“. Es würde mich doch wundern, wenn hier eine Strafe im Bereich dieser Größenordnung ausgesprochen würde.
Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben, drücke Ihnen für Montag die Daumen und verbleibe
mit freundlichen Grüssen
Dr. Thomas Schimpf
- Rechtsanwalt -
ra.schimpf@gmx.de