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Facebookeintrag von einem Schuldenberater

| 4. Dezember 2013 15:43 |
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Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Mein Mann und ich waren zur Beratung und Schuldenbereinigung beim Schuldenberater. Sämtliche Unterlagen ließen wir dort . 2 Tage nach diesem Besuch entdeckte ich in Facebook auf der Seite des Schuldenberaters meine Daten meine Schuldenaufstellung, und ein Kommentar wo man raushören konnte wie sich die Beraterin darüber lustig macht. Was können oder sollen wir tun.

4. Dezember 2013 | 16:06

Antwort

von


(344)
Marie-Juchacz-Straße 17
40470 Düsseldorf
Tel: 0211 911 872 43
Web: https://www.ra-mauritz.de
E-Mail:

Sehr geehrte Fragesteller,

Ihre Frage möchte ich anhand der von Ihnen mitgeteilten Informationen und der gewählten Höhe des Einsatzes wie folgt beantworten:

Die öffentliche Nennung Ihrer Daten ist unzulässig und verletzt Ihr Allgemeines Persönlichkeitsrecht, sofern Sie hierdurch identifizierbar sind. Sie haben gegen den Schuldnerberater daher einen Anspruch auf Beseitigung des Eintrags und auf Unterlassung derartiger Veröffentlichungen für die Zukunft.


Daneben können Sie die vertraglichen Beziehungen zu dem Schuldnerberater, sofern eine solche schon geschlossen wurde, mit sofortiger Wirkung kündigen und Ihre Unterlagen herausverlangen.

Sichern Sie zunächst zu Beweiszwecken den Facebook Eintrag mittels Screenshot. Sodann sollten Sie einen Anwalt damit beauftragen, den Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch, zunächst außergerichtlich, durchzusetzen. Die Kosten hierfür sind von der Gegenseite zu erstatten. Sollte der Schuldnerberater sich weigern dem nachzukommen, kann im Wege der sog. einstweiligen Verfügung gerichtlich schnell dagegen vorgegangen werden.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen hilfreichen ersten Überblick verschaffen. Bei Unklarheiten nutzen Sie gerne die Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Mauritz, LL.M.
Rechtsanwalt


Bewertung des Fragestellers 4. Dezember 2013 | 16:09

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