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Externer Schulabschluss

2. Juli 2007 14:00 |
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Generelle Themen


Beantwortet von

Rechtsanwalt Michael Kohberger

Ein Bekannter, 53 Jahre, bekommt derzeit ALG II. Er hat eine gute kaufmännische Ausbildung, mit guten bis sehr guten Ausbildungszeugnissen. Leider hat er nur einen Hauptschulabschluss und auch nie mehr die Gelegenheit gehabt z.B. den Realabschluss nachzuholen, weil er immer arbeiten musste,zum anderen hat man ihm auf Anfragen bei öffentlichen Abendschulen immer wieder gesagt, dass er zu alt sei, dass hätte er sich früher überlegen sollen.

Nun wird er regelrecht von der zuständigen ALG-II Behörde tyrannisiert, in dem man bei einer Vorpsrache zu ihm sagte: Sie haben Hauptschulabschluss und dabei grinste!
Meine Frage: Ist es nicht möglich, einem intelligenten und gebildeten Menschen nachträglich den Realabschluss anzuerkennen, wenn er sein Prüfungszeugnis und die Zeugnisse während dieser Ausbildung (schulische Noten)vorlegt?

Sehr geehrter Fragesteller,

die Schulabschlüsse können in Deutschland in der Regel auch im sogenannten " zweiten Bildungsweg " erworben werden.

Ein staatlich anerkanntes Verfahren, eine kaufmännische Berufsausbildung in einen Realschulabschluß nachträglich umzuschreiben, ist mir nicht bekannt.

Der Bekannte könnte dennoch unter Vorlage der Prüfungsergebnisse der kaufmännischen Ausbildung deutlich machen, daß er eine seinem Kenntnisstand entsprechende Beschäftigung sucht. Sollten die Mitarbeiter der Behörde gar persönlich beleidigend werden, so kann eine sogenannte Dienstaufsichtsbeschwerde eingelegt werden.

Bei Bedarf nutzen Sie bitte die kostenfreie Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Kohberger
Rechtsanwalt
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Austraße 9 1/2
89407 Dillingen a.d. Donau
Tel.: 09071-2658
www.anwaltkohberger.de





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