Sehr geehrter Fragesteller,
die Schulabschlüsse können in Deutschland in der Regel auch im sogenannten " zweiten Bildungsweg " erworben werden.
Ein staatlich anerkanntes Verfahren, eine kaufmännische Berufsausbildung in einen Realschulabschluß nachträglich umzuschreiben, ist mir nicht bekannt.
Der Bekannte könnte dennoch unter Vorlage der Prüfungsergebnisse der kaufmännischen Ausbildung deutlich machen, daß er eine seinem Kenntnisstand entsprechende Beschäftigung sucht. Sollten die Mitarbeiter der Behörde gar persönlich beleidigend werden, so kann eine sogenannte Dienstaufsichtsbeschwerde eingelegt werden.
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Mit freundlichen Grüßen
Michael Kohberger
Rechtsanwalt
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Tel.: 09071-2658
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