Sehr geehrter Fragesteller,
Sie können und sollten Strafanzeige bei der Polizei gegen Ihre ehemalige Freundin erstatten. Diese wird entsprechende Ermittlungen durchführen und gegebenenfalls Ihre Gegenstände bei Ihrer ehemaligen Freundin finden.
Alternativ können Sie Ihre ehemalige Freundin auf Herausgabe Ihres Eigentums zivilrechtlich verklagen. Dabei müssten sie jedoch beweisen, dass die Gegenstände die sich im Besitz Ihrer ehemaligen Freundnin befinden, Ihr Eigentum sind. Ob Ihnen dies gelingen wird kann von hier nicht beurteilt werden.
Möglicherweise genügt es auch wenn Sie einen Rechtsanwalt einschalten und dieser in einem Schreiben an Ihre ehemalige Freundin dieser die möglichen Konsequenzen aus ihrem Verhalten deutlich macht - sodass Ihre ehemalige Freundin Ihnen die Gegenstände freiwillig wieder herausgibt.
Gerne steht Ihnen unsere Kanzlei dazu zur Verfügung, wobei die von Ihnen hier gezahlte Erstberatungsgebühr angerechnet wird. Auch eine größere örtliche Entfernung steht einer Mandatsübernahme nicht im Wege, da die Kommunikation auch gut über Telefon, EMail, Post und Fax erfolgen kann.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann,
sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen
übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen.
Ich hoffe, mit der Beantwortung Ihrer Anfrage, weitergeholfen zu haben.
Für Rückfragen nutzen Sie bitte die Möglichkeit der kostenlosen Nachfrage.
Für eine weiterführende Interessenvertretung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Bordasch
Rechtsanwalt
Tel.: 030 - 293 646 75
Fax.: 030 - 293 646 76
frag-einen-anwalt@RA-Bordasch.de
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Antwort
vonRechtsanwalt Ingo Bordasch
Mädewalder Weg 34
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Tel: 030.56702204
Web: https://hauptstadtanwalt.de/
E-Mail:
Danke für die schnelle Beantwortung..
Ich denke nicht das die Dame meine Sachen noch zu Hause hat. Wieviel würde solch schreiben v Ihnen kosten ? Und was mach ich wenn sie darauf hin auch nicht antwortet?
Sehr geehrter Fragesteller,
wenn sich die Dame weigert Ihre Gegenstände zurückzugeben sollten Sie, wie bereits oben ausgeführt, Strafanzeige stellen.
Hinsichtlich der Kosten Ihrer Vertretung, werde ich Sie per Mail kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Bordasch
- Rechtsanwalt -