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Etienne Aigner USA Artikel Verkauf bei E-Bay

6. Dezember 2006 13:28 |
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Internetauktionen


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe mir in den USA einen Artikel von Etienne Aigner INC. gekauft. Nun wollte ich diesen, weil zu groß (Gürtel) doch lieber verkaufen und zwar bei E-Bay. Heute wurde meine Auktion von E-Bay gestrichen, weil ich angeblich die MArkenrechte von Aigner München verletzt hätte. Ich habe in der Auktion explizit angegeben, dass es sich um einen Artikel von Etienne Aigner USA handelt. Daraufhin habe ich den Ansprechpartner, Anwalt von Aigner, angeschrieben um den Sachverhalt klären zu lassen. Dieser schrieb mir folgende E-Mail:

Sehr geehrte Frau xxxx,

Ihre e-mail beantworten wir wie folgt:

Bei dem von Ihnen angebotenen Etienne Aigner Artikel handel es sich um Erzeugnis aus der Produktion der Etienne Aigner Inc., new York.

Die Etienne Aigner Inc. verfügt lediglich in Nord-, Mittel- und Südamerika über die Markenrechte an den Marken A und Etienne Aigner. Die Etienne Aigner Inc. New York ist nicht berechtigt,diese ARtikel zu exportieren. Diese Artikel dürfen auch nicht zum Zwecke des Wiederverkaufs ausgeführt bezw. in die Länder außerhalb von Nord-, Mittel- und Südamerika importiert werden. In diesen Ländern außerhalb von Nord-, Mittel- und Südamerika verfügt lediglich die Etienne Aigner AG über die Rechte an den Marken A, Etienne Aigner und A-Aigner. DA also die Etienne Aigner AG, München in Deutschland über die erwähnten Markenrechte verfügt, hat sie auch nach dem deutschen Markengesetz das REcht, das Anagebot, welches aus der Produktion der Etienne Aigner Inc. New York stammt in Deutschland zu verbieten.

Abgesehen davon, dass die markenrechtliche Rechtsalg ganz klar ist, hat das Verbieten des Anbietens von Etienne Aigner Inc. US-Ware in Deutschland auch einen sachlichen Hintergrund. Die WAren der Etienne Aigner Inc. unterscheiden sich in Design und Qualität grundlegend von den Erzeugnissen der Etienne Aigner AG, München.

Der Vollständigkeit halber halten wir noch fest, dass die Einfuhr von Waren der Etienne Aigner Inc., zum Zwecke des Wiederverkaufs beim Zoll anmeldepflichtig ist. Die von Ihnen eingeführte Ware wurde nicht ordnungsgem´äß verzollt, da sie ansonsten wege der klaren Rechtslage (siehe oben) vom Zoll geschlagnahmt worden wäre.

Mit freundlichem Gruß

Dr. Albig, Rechtsanwalt

Nun meine Frage: Ist das rechtens, darf ich den Artikel wirklich nicht bei E-Bay in Deutschland verkaufen??? Der Artikel ist doch mein Eigentum und ich lüge ja auch nicht und original Aigner USA ist der Gürtel.

Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen.

Beste Grüße,

F.T.

6. Dezember 2006 | 14:04

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragestellerin,


vielen Dank für Ihre Anfrage. Bei dem von Ihnen beabsichtigten Verkauf des Aigner-Gürtels ist nicht die zivilrechtliche Eigentümerstellung oder die Originalität ausschlaggebend.

Von zentraler Bedeutung ist der § 14 Markengesetz.

Nach dieser Norm erwirbt der Inhaber des Markenschutzes ein ausschließliches (Nutzungs-)Recht. Dieses kann er weitergeben, mit Dritten teilen oder eben exklusiv nutzen.

Wenn dieses Recht durch die Etienne Aigner AG exclusiv genutzt wird, ist es Dritten nach § 14 Absatz 3 Markengesetz untersagt, unter diesem Markenzeichen Waren anzubieten, dem Inhaber der Markenrechte steht im Fall der Zuwiderhandlung aufgrund seines exklusiven Nutzungsrechts sogar ein Unterlassungsanspruch zu.

Ich bedaure, Ihnen keine positivere Mitteilung machen zu können, hoffe aber, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Jens Jeromin
Rechtsanwalt


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