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Erwerbsminderungsrentner hatte Arbeitsunfall im Minijob. Welche Ansprüche?

| 14. Juli 2020 21:10 |
Preis: 48,00 € |

Sozialrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Ulrike Gehrke

Zusammenfassung

Habe ich trotz voller Erwerbsunfähigkeitsrente einen Anspruch auf Verletztengeld und Verletztenrente, wenn ich während eines 450-Euro-Jobs einen Unfall hatte, der zu einer dauerhaften Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 20% geführt hat?

Ja. Als Minijobber sind Sie in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert und haben im Falle eines Arbeitsunfalls Anspruch auf Verletztengeld. Wenn durch den Arbeitsunfall eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 20% eingetreten ist und diese länger als 26 Wochen andauert, haben Sie Anspruch auf eine Verletztenrente von der Berufsgenossenschaft.

Guten Tag!
Ich bin seit 5 Jahren voll erwerbsunfähig (Multiple Sklerose), darf aber 450€ hinzuverdienen. Ich habe somit einen Minijob ausgeführt und hatte nun vor 5 Wochen während der Arbeitszeit leider einen Unfall und dadurch große bleibende Einschränkungen (von Berufsgenossenschaft anerkannt) mit bleibender Invalidität (Arzt schätzt mind. 40%). Die genaue Höhe der Invalidität ist jedoch noch durch Gutachten festzusetzen.

1. Habe ich Anspruch auf Verletztengeld (nach 6wöchiger Lohnfortzahlung)?
2. Habe ich Anspruch auf eine Verletztenrente? (Natürlich unter der Voraussetzung, dass die dauerhafte MdE über 20 ist). Anmerkung: Meine Erwerbsunfähigkeit bestand ja schon vor dem Unfall. Oder ist eine Verletztenrente bei gleichzeitigem Bezug von voller Erwerbsminderungsrente ausgeschlossen?
3. Haben Sie noch einen Tipp oder einen Rat für mich? Gibt es etwas zu beachten?
Vielen lieben Dank für die Hilfe!

Guten Tag,

gerne beantworte ich ihre Fragen.

1. Auch im Minijob sind Sie in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert und haben im Falle eines Arbeitsunfalls Anspruch auf Verletztengeld.

2. Sie haben (wenn die Voraussetzungen vorliegen) neben der vollen EMR auch Anspruch auf Verletztenrente.

Grundsätzlich findet zwar nach § 93 SGB VI eine Anrechnung der Verletztenrente auf eine Rente wegen Erwerbsminderung aus der gesetzlichen Rentenversicherung unter den Voraussetzungen der Abs. 1-4 statt.

Jedoch findet nach Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 eine Anrechnung aber nicht statt, wenn die Rente aus der Unfallversicherung (Verletztenrente) für einen Versicherungsfall (Arbeitsunfall) geleistet wird, der sich nach Rentenbeginn aus der Rentenversicherung oder nach Eintritt der für die Rente maßgebenden Minderung der Erwerbsfähigkeit ereignet hat.

In Ihrem Fall würde mithin eine Anrechnung der Verletztenrente auf die volle EMR nicht stattfinden. und beide Renten würden nebeneinander gezahlt werden.

Eine Anrechnung der EMR auf die Verletztenrente findet nicht statt.

3. Wenn die Voraussetzungen für eine Verletztenrente vorliegen, tritt die oben beschriebene Rechtslage ein. - Haben Sie hier noch eine konkrete Konstellation im Sinn?

Gern stehe ich für etwaige Nachfragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Gehrke
Rechtsanwältin

Rückfrage vom Fragesteller 15. Juli 2020 | 14:13

Wunderbar dann ist für mich alles geklärt. Danke für die Auskunft!

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 15. Juli 2020 | 14:43

Das freut mich! Immer wieder gerne!

Bewertung des Fragestellers 15. Juli 2020 | 14:16

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