Guten Tag,
gerne beantworte ich ihre Fragen.
1. Auch im Minijob sind Sie in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert und haben im Falle eines Arbeitsunfalls Anspruch auf Verletztengeld.
2. Sie haben (wenn die Voraussetzungen vorliegen) neben der vollen EMR auch Anspruch auf Verletztenrente.
Grundsätzlich findet zwar nach § 93 SGB VI
eine Anrechnung der Verletztenrente auf eine Rente wegen Erwerbsminderung aus der gesetzlichen Rentenversicherung unter den Voraussetzungen der Abs. 1-4 statt.
Jedoch findet nach Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 eine Anrechnung aber nicht statt, wenn die Rente aus der Unfallversicherung (Verletztenrente) für einen Versicherungsfall (Arbeitsunfall) geleistet wird, der sich nach Rentenbeginn aus der Rentenversicherung oder nach Eintritt der für die Rente maßgebenden Minderung der Erwerbsfähigkeit ereignet hat.
In Ihrem Fall würde mithin eine Anrechnung der Verletztenrente auf die volle EMR nicht stattfinden. und beide Renten würden nebeneinander gezahlt werden.
Eine Anrechnung der EMR auf die Verletztenrente findet nicht statt.
3. Wenn die Voraussetzungen für eine Verletztenrente vorliegen, tritt die oben beschriebene Rechtslage ein. - Haben Sie hier noch eine konkrete Konstellation im Sinn?
Gern stehe ich für etwaige Nachfragen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Gehrke
Rechtsanwältin
Wunderbar dann ist für mich alles geklärt. Danke für die Auskunft!
Das freut mich! Immer wieder gerne!