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Erwerb eines Eigentumanteil von meinem Stiefsohn

| 15. September 2023 09:25 |
Preis: 63,00 € |

Steuerrecht


Beantwortet von

Hallo,
ich lebe seit 16 Jahren in 2. Ehe mit meiner Frau in Ihrer Eigentumswohnung. Diese gehört zu 50 % ihr und zu 50 % meinem Stiefsohn. Dieser ist mittlerweile ausgezogen und benötigt für seine Hausfinanzierung Unterstützung. Aus diesem Grund möchte ich seinen Anteil an der Wohnung von ihm käuflich erwerben.
Können Sie mir mitteilen, ob ich als Stiefvater hierfür Grunderwerbssteuer zahlen muss.
Nach meiner Recherche fallen Steuern gemäß § 3 Nr. 6 Grunderwerbsteuergesetz für Verwandte 1. Grades nicht an.
Ich bin jedoch nicht sicher, ob ich als Stiefvater (keine Adoption) auch hierunter falle.

Vielen Dank

15. September 2023 | 11:10

Antwort

von


(553)
Königstraße 35
70173 Stuttgart
Tel: 0711/7586610
Web: https://www.dr-traub.legal
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Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Nach § 3 Nr. 6 GrEStG ist der Erwerb eines Grundstücks zwischen Personen, die miteinander in gerader Linie verwandt sind, von der Grunderwerbsteuer befreit. Den Abkömmlingen stehen die Stiefkinder und den Verwandten in gerader Linie sowie den Stiefkindern ihre Ehegatten gleich. Das gilt auch für die sog. Schwiegerkinder (vgl. § 3 Nr. 6 S. 2 GrEStG).

Dort heißt es:

"Den Abkömmlingen stehen die Stiefkinder gleich."

Somit ist im Verhältnis zwischen Ihnen und Ihrem Stiefsohn eine grunderwerbsteuerbefreite Immobilienübertragung möglich.

Dies gilt auch für einen hälftigen Miteigentumsanteil an einer Eigentumswohnung.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Sofern ich Ihnen weiter helfen konnte, wäre ich Ihnen über die Abgabe einer vollen 5-Sterne-Bewertung verbunden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Traub
-Rechtsanwalt-


Bewertung des Fragestellers 17. September 2023 | 07:05

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