Sehr geehrter Ratsuchender, in Ihrem Fall ist es richtig, dass Ihr Stiefsohn von der Grunderwerbsteuer befreit ist, wenn er die Immobilie von Ihnen erwirbt. Seine Lebenspartnerin fällt jedoch nicht unter diese Ausnahme, da sie nicht mit Ihnen verwandt ist. Wenn Sie die Immobilie also an beide verkaufen und beide gleichberechtigt im Grundbuch eingetragen werden sollen, würde für den Anteil der Lebenspartnerin Grunderwerbsteuer anfallen.
Eine Möglichkeit, die Lebenspartnerin abzusichern, wäre, dass Sie die Immobilie zunächst nur an Ihren Stiefsohn verkaufen. Dieser könnte dann im Anschluss seine Lebenspartnerin als Miteigentümerin ins Grundbuch eintragen lassen. Hierbei wäre jedoch zu beachten, dass auch diese Übertragung grunderwerbsteuerpflichtig wäre, es sei denn, die Lebenspartnerin und Ihr Stiefsohn sind verheiratet oder eingetragene Lebenspartner.
Eine andere Möglichkeit wäre, dass Sie die Immobilie an Ihren Stiefsohn verkaufen und dieser seiner Lebenspartnerin ein lebenslanges Wohnrecht einräumt. Dieses Wohnrecht könnte im Grundbuch eingetragen werden und würde der Lebenspartnerin ein dauerhaftes Wohnrecht in der Immobilie sichern, unabhängig davon, ob die Beziehung zu Ihrem Stiefsohn besteht.
9. November 2023
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16:33
Antwort
vonRechtsanwalt Mathias Schulze
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