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Erwerb Elternhaus

6. Februar 2005 20:23 |
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Familienrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe folgende Frage.
In geraumer Zeit strebe ich den Kauf des Hauses meiner Eltern an.
Auf diesem befindet sich noch eine Grundschuld die vorab gelöscht wird.
Das Problem besteht darin, dass meine Eltern ein Geschäft haben und dadurch Verbindlichkeiten gegenüber Gläubigern bestehen, die sie vielleicht nicht mehr tilgen können.
Wenn ich das Haus erworben habe zu dem Preis der die Grundschuld löscht und meine Eltern (beide über 60J)ihr Geschäft verkaufen, aber nicht alle Gläubiger bedienen können und eine eidesstattliche Versicherung ablegen würden.
Könnte es dann sein, dass ich in Regress für meine Eltern aufkommen muss oder der Hauskauf annulliert wird?

Vielen Dank

6. Februar 2005 | 20:42

Antwort

von


(163)
Waidmarkt 11
50676 Köln
Tel: 0221-79077052
Web: https://www.anwalt-wille.de
E-Mail:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihre Eltern sind Vertragspartner mit Ihren Gläubigern. Daher müssen Sie nicht für Ihre Eltern aufkommen (außer Sie haben für diese gebürgt oder sonst irgendwie die Haftung übernommen).

Wenn Ihre Eltern aber nun das Haus verkaufen, um sich sich etwaigen Gläubigern zu entziehen, so ist das Veräußerungsgeschäft u.U. gemäß dem sog. Anfechtungsgesetz (hier: § 3) anfechtbar. Gem. § 3 Abs. 2 ist ein vom Schuldner (hier Ihre Eltern) mit einer nahestehenden Person (hier Sie als Sohn) geschlossener Vertrag (hier Kaufvertrag) anfechtbar, da er die Gläubiger unmittelbar benachteiligt.

Dazu muß aber auch für die Gläubiger ein vollstreckbarer Titel vorliegen.

Sie sprechen aber auch davon, daß Ihre Eltern das GEschäft "verkaufen" wollen. Ich haben diesen Teil des Sachverhaltes so verstanden, daß das Geschäft nicht von Ihnen gekauft wird. Denn andernfalls könnten Sie im Rahmen der Rechtsnachfolge für die Verbindlichkeiten haften.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Wille
Rechtsanwalt


Rechtsanwalt Klaus Wille

ANTWORT VON

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