Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
nach dem Todesfall bilden die Erben zunächst eine Erbengemeinschaft. Gewinne und Verluste seit dem Todestag betreffen also die Erbengemeinschaft als Ganzes. Wenn die Erbengemeinschaft auseinandergesetzt, d. h. das Erbe an die einzelnen Erben verteilt wird, ist das zu verteilen, was inklusive der Gewinne und abzüglich der Verluste und Kosten noch da ist.
Mit freundlichen Grüßen
Vasel
Rechtsanwalt
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