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Erträge zwischen Todestag und Auzahlung des Erbes

| 2. März 2015 18:02 |
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Generelle Themen


Beantwortet von

Rechtsanwalt Jürgen Vasel

Sehr geehrte Damen und Herren,
Erblasser hinterlässt kein Testament.
Haupterbe Witwe und ich ( einzige Tochter). Vermögen besteht aus
Giro und Aktiendepot.
Zu wessen Nutzen/Lasten gehen die Zinsgewinne und Depotgewinne/Verluste
bis zur Auszahlung des Erbes?
:




Einsatz editiert am 02.03.2015 18:07:00

Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

nach dem Todesfall bilden die Erben zunächst eine Erbengemeinschaft. Gewinne und Verluste seit dem Todestag betreffen also die Erbengemeinschaft als Ganzes. Wenn die Erbengemeinschaft auseinandergesetzt, d. h. das Erbe an die einzelnen Erben verteilt wird, ist das zu verteilen, was inklusive der Gewinne und abzüglich der Verluste und Kosten noch da ist.

Mit freundlichen Grüßen

Vasel
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 4. März 2015 | 00:28

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