Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Es bestand hier am Haus-Grundstück eine Miteigentümergemeinschaft nach Bruchteilen, die - im allgemeinen je zur Hälfte - eingetragen ist. Ich gehe davon aus, dass hier ebenso eine hälftige Miteigentümerstellung bestand. Eine solche Gemeinschaft lässt sich - wie hier - gerade dadurch auflösen, dass beide Miteigentümer sich über den Verkauf des Grundstücks an einen Dritten einigen. Allein der Umstand, dass die Zahlung des Restkaufpreises oder hiermit in Zusammenhang stehende Zahlungen - Bausparbeträge - auf ein gewisses Konto zu zahlen sind, wird nicht als Vereinbarung genügen, aus der eine Abweichung von einer hälftigen Aufteilung der Beträge nach Abzug der Verbindlichkeiten sich ergibt. Es müssten hier Anhaltspunkte - z.B. exakte Formulierung im Kaufvertrag - enthalten sein, aus denen sich ergibt, dass Ihnen die Restsumme aus dem Bausparvertrag alleine zusteht. Hierzu müsste eine ausgiebige Würdigung des Inhaltes des notariellen Kaufvertrages erfolgen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Ernst G. Mohr