Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Tatsächlich haben Sie keinen Anspruch darauf, den Betrag zu behalten. Viel mehr hat Ihr Ex-Mann einen Anspruch gegen Sie auf Herausgabe des Geldes aus § 812 Abs. 1 BGB, da Sie den Betrag ohne Rechtsgrund erlangt haben.
Sie sollten das Geld daher an Ihn überweisen. Tun Sie dies nicht, könnte Ihr Ex-Mann auch noch Zinsen in Form eines Schadensersatzes von Ihnen verlangen.
Strafrechtlich wäre eine anderweitige Verwendung des Geldes nicht relevant. Insbesondere scheidet eine Unterschlagung nach § 246 StGB aus, da es sich bei der Überweisung um eine Forderung und nicht um eine bewegliche Sache handelt.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Dietrich
Rechtsanwalt