Mein Vater war in 2. Ehe verheiratet und hat mit meiner Stiefmutter einen erbvertrag abgeschlossen. In diesem erbvertrag setzten Sie sich gegenseitig als erben ein und als nacherben mich und die Schwester meiner stiefmutter. Mein Vater verstarb 1993 und ich bekam nichts, da ja meine Stiefmutter erbte. Nun ist meine Stiefmutter gestorben und hat ein neues Testament aufsetzen lassen. Ich muss dazu sagen, dass in dem erbvertrag stand das sie berechtigt ist, die für ihren todesfall getroffene Verfügung zu ändern. Sie hat in dem neuen Testament nur ihre Schwester als Erbin eingesetzt. Nun meine Frage. Hätte ich nicht ein Anrecht auf einen Pflichtteil? Und hat sie den erbvertrag wirklich durch ein Testament ersetzen dürfen?
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
die Antwort hängt natürlich vom genaueren Wortlaut des Erbvertrages ab. Es lässt sich aber sagen, dass die Regelungen eines Erbvertrages grundsätzlich bindend sind und davon nicht durch ein späteres Testament abgewichen werden darf.
Vermutlich besteht die Abänderungsbefugnis für die Stiefmutter nur hinsichtlich des eigenen Nachlasses. Der Nachlass nach dem Vater sollte davon unberührt geblieben sein, so dass Sie insoweit Ansprüche geltend machen können.
Eine Prüfung der Unterlagen ist aber für eine abschliessende Stellungnahme unverzichtbar.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Sascha Steidel Fachanwalt für Familienrecht