sehr geehrter Fragesteller,
Ich beantworte Ihre Frage auf Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben. Bitte beachten Sie dass schon geringe Abweichungen im Sachverhalt zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen können.
Das Finanzamt ist im Recht. Hintergrund ist, dass sich durch den statistisch verfrühten Tod die Schenkung an die Kinder erheblich erhöht hat (die Nießbrauchsbelastung war viel geringer als angenommen).
Nach Paragraph 14 des Bewertungsgesetzes ist bei einer Schenkung im Alter zwischen 50 und 60 Jahren ein Wegfall erst nach 8 Jahren steuerlich nicht mehr zu berücksichtigen.
Ich hoffe, Ihre Frage umfassend beantwortet zu haben. Bei Rückfragen, nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
Krueckemeyer
Rechtsanwalt
19. Dezember 2018
|
14:03
Antwort
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