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Erbrecht - Schenkungssteuer mit nießbrauch

| 19. Dezember 2018 12:44 |
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Erbrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

meine mit 62 Jahren verstorbene Ehefrau hat mit 59 Jahren einen Teil ihres Grundvermögens
mit Nießbrauchsvorbehalt an Ihre Kinder übertragen.
Das Finanzamt hat jetzt den Nießbrauchswert bzw. Kapitalwert auf die Laufzeit zwischen Schenkung
und Todesfall reduziert.
Ist dies richtig ?

19. Dezember 2018 | 14:03

Antwort

von


(742)
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63667 Nidda
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Web: https://ra-krueckemeyer.de
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sehr geehrter Fragesteller,

Ich beantworte Ihre Frage auf Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben. Bitte beachten Sie dass schon geringe Abweichungen im Sachverhalt zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen können.

Das Finanzamt ist im Recht. Hintergrund ist, dass sich durch den statistisch verfrühten Tod die Schenkung an die Kinder erheblich erhöht hat (die Nießbrauchsbelastung war viel geringer als angenommen).
Nach Paragraph 14 des Bewertungsgesetzes ist bei einer Schenkung im Alter zwischen 50 und 60 Jahren ein Wegfall erst nach 8 Jahren steuerlich nicht mehr zu berücksichtigen.

Ich hoffe, Ihre Frage umfassend beantwortet zu haben. Bei Rückfragen, nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen

Krueckemeyer
Rechtsanwalt


Bewertung des Fragestellers 21. Dezember 2018 | 13:36

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