kann ich einen Zahlungsanspruch auf Auszahlung meines mir zustehenden Pflichtteils vorab geltend machen ( Auszahlungsanforderung ), obwohl ich evtl. gegen das Testament des Erblassers eine Anfechtungsklage anstrengen möchte.
Sie können den Pflichtteilsanspruch (auch vorab) gegenüber den Erben geltend machen.
Die Anfechtung haben Sie noch nicht erklärt.
Auf einen Willen zur späteren Anfechtung kommt es nicht an.
Hat die Anfechtung Erfolg, ergeben sich keine Probleme. Sollte die Anfechtung Erfolg haben, haben Sie den Pflichtteil dann aber zu Unrecht erhalten.
Rückfrage vom Fragesteller26. Januar 2011 | 07:41
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
die Anfechtung ist bereits gegenüber dem Amtsgericht erklärt worden, es ist aber noch keine Feststellungsklage eingereicht worden.
Ferner ist Ihr letzter Sat widersprüchlich. Sie meinten wahrscheinlich, wenn die Anfechtung keinen Erfolg hat gibt es keine Probleme. Warum ich aber den Pflichtteil zu Unrecht bekommen haben sollte erschließt sich mir nicht ganz, zumal dieser ja nur 50% des mir nach einer erfolgreichen Klage zustehenden Anspruches ausmacht.
Oder sehe ich hier was falsch ?
Mit freundlichen Grüßen
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt27. Januar 2011 | 06:05
Sehr geehrter Frageteller,
mein letzter Satz bedeutet, dass Sie nicht Erbe werden und den Pflichtteil erhalten.
Weitere Ausführungen sind von Ihrem Einsatz nicht gedeckt.