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Erbe ausgeschlagen - Gesetzliche Altersvorsorge

9. Juli 2015 21:50 |
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Erbrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Vater ist im April 15, nach kurzer Krankheit, verstorben. Auf Grund seiner hohen Schulden haben meine Geschwister und ich das Erbe ausgeschlagen.
Nun sind wir vom gesetzlichen Rentenversicherungsträger angeschrieben worden, da mein Vater im letzten Jahr (vor seiner schweren Erkrankung) seine Rente beantragt hat. In dem Schreiben wird die Frage gestellt, welche Personen "anspruchsberechtigt" sind.

Frage meinerseits: Sind wir als Kinder noch anspruchsberechtigt, oder würden wir auf Grund der Tatsache das wir das Erbe ausgeschlagen haben, durch eine Annahme, die Erbausschlagung "torpedieren"? Dies wollen wir auf keinen Fall, da sich die Schulden auf einen deutlich 6 stelligen Betrag belaufen.

MfG
C. Müller

9. Juli 2015 | 22:40

Antwort

von


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30449 Hannover
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Tel: 0177 299 3178 ()
Web: https://www.kanzlei-hoffmeyer.de
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Sehr geehrter Fragesteller,

wenn Sie das Erbe ausgeschlagen haben, sind Sie auch nicht mehr anspruchsberechtigt. Das wären nur die Erben, die in die Rechte und Pflichten eintreten.

Es reicht also aus, der Rentenversicherung die Ausschlagung mitzuteilen. Weitere Schritte sind nicht notwendig.

Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da meine Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung vollständig angerechnet werden.

Mit freundlichen Grüßen

Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt


ANTWORT VON

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