Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die Erbfälle sind natürlich getrennt zu betrachten.
Ihre Mutter kann aber im Nachlassfall der Tante nicht an die Stelle des verstorbenen Vaters treten.
Verstirbt ein eingesetzter Erbe vor dem Erbfall, so treten an dessen Stelle lediglich seine Abkömmlinge, also Kinder und Enkelkinder. Der Ehegatte des verstorbenen Erbens ist in diesem Fall nicht erbberechtigt.
Diese Auslegungsregel des § 2069 BGB
zu den Ersatzerben eines vorverstorbenen Erben gilt allerdings nur für Abkömmlinge des Erblassers. Ihr Vater, als Bruder der Erblasserin zählt daher nicht zu den Abkömmlingen, so dass § 2069 BGB
nicht direkt zur Anwendung kommt.
Vorliegend ist daher eine ergänzende Auslegung des Testamentes vorzunehmen, da aufgrund Ihrer Schilderung die Tante keinen Ersatzerben benannt und nach dem Tod des Bruders das Testament nicht abgeändert hat.
Es ist also der hypothetische Willen der Tante, wer an Stelle des Bruders Erbe werden sollte, zu ermitteln.
In diesen Fällen reicht aber meist schon die Benennung des nahen Verwandten als Erben aus, um die Ersatzerbenstellung der Kinder des verstorbenen nahen Verwandtens zu begründen. (vgl. Beschluss des OLG München vom 06.07.2006,
31 Wx 35/06
).
Das Erbe geht also nicht auf Ihre Mutter über, sondern auf Sie als Abkömmling Ihres Vaters.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Tobias Rösemeier, Rechtsanwalt
Diese Antwort ist vom 18.05.2013 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonRechtsanwalt Tobias Rösemeier
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Rechtsanwalt Tobias Rösemeier
Fachanwalt für Familienrecht
Hallo Herr Rösemeier!
Vielen Dank schonmal für Ihre präzisen Ausführungen. Mir war nur wichtig, ob die beiden Erbfälle isoliert voneinander zu betrachten sind. Es hat also für den neuen Erbfall keine Relevanz, dass meine Mutter und wir (meine zwei Brüder und ich) vor zwölf Jahren das Erbe meines Vaters ausgeschlagen haben, richtig?
Viele Grüße
Sehr geehrter Ratsuchender,
gerne nehme ich zu Ihrer Nachfrage wie folgt Stellung.
Die beiden Erbfälle werden isoliert behandelt, dies bedeutet, Sie und Ihre zwei Brüder werden nach der Tante Erben. Ihre Mutter hingegen nicht.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und wünsche noch ein schönes Pfingstwochenende.
Mit freundlichen Grüßen
Tobias Rösemeier
- Rechtsanwalt -