Sehr geehrte (r) Fragesteller (in),
aufgrund der von Ihnen gemachten Angaben möchte ich Ihre Frage, wie folgt, beantworten.
Wenn die Frau verstirbt die drei Kinder der Frau jeweils zu gleichen Teilen.
Wenn der kinderlose Mann verstirbt, erben die Erben der 2. Ordnung, also die Eltern und deren Abkömmlinge. Sofern die Eltern noch vorhanden sind, erben diese. Wenn auch die Eltern nicht mehr vorhanden sind, erben die Geschwister zu gleichen Teilen.
Da das Paar hier nicht verheiratet ist, gehen die Partner beim Tod des jeweils anderen Partner leer aus.
Hoffentlich konnte ich Ihnen weiterhelfen. Über eine positive Bewertung von z.B. 5 Sternen würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt, Datenschutzauditor (TÜV) und externer Datenschutzbeauftragter (TÜV)
19. Januar 2020
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19:49
Antwort
vonRechtsanwalt Bernhard Schulte
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