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Erbe, Rückzahlung von Schulden innerhalb der Familie

11. Juni 2015 13:22 |
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Erbrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Guten Tag,

mein Vater ist 2013 gestorben und verbrachte 11 Monate im Krankenhaus, Reha und zuletzt in einem Pflegeheim. Er war nicht in der Lage sich um seine Geschäfte zu kümmern. Ich hatte versucht alles zu klären, was allerdings etwas schwierig war, da mein Vater in einer anderen Stadt lebte. Nach einigen Monaten erfuhr ich, das meine Stieftante sich der Sache angenommen hatte, ohne mich darüber zu informieren. Sie hat die Schulden meines Vaters gezahlt. Natürlich war ich froh darüber, aber ich hatte erwartet, dass es mit mir abgesprochen wird. Es war nicht mein Wunsch. Ich wollte das alleine erledigen.

Nach dem Tod meines Vaters wollte sie das Geld zurückhaben. Das konnte ich jedoch nicht, da es immer noch erhebliche Schulden gab und ich das geerbte Haus noch nicht verkauft hatte. Die Abmachung, unter Zeugen, war das ich das Geld zahle, wenn das Haus verkauft ist.

Das Haus ist jetzt verkauft und ich hätte das Geld. Allerdings hat meine Tante, nach dem Tod meines Vaters, mich telefonisch belästigt und wollte das Geld sofort haben, da sie angeblich nix hat. Ich weiß jedoch das Sie mehrere Häuser, PKW etc. besitzt. Es wuchs zu einem Stalking aus und sie hat mich, Nachbarn in der Heimatstadt meines Vaters und meine Verwandten mehrmals am Tag anrufen und ziemlich genervt.

Lange Rede, kurze Sinn. Muss ich meine Tante das Geld zahlen?

Mit freundlichen Grüßen

11. Juni 2015 | 13:46

Antwort

von


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Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte:


Das Gesetz geht in § 1967 BGB davon aus, dass der Erbe für die Nachlassverbindlichkeiten haftet.
Hierzu gehören außer den vom Erblasser herrührenden Schulden die den Erben als solchen treffenden Verbindlichkeiten, insbesondere die Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen.

Sie haben mitgeteilt, dass Ihre Tante die Schulden Ihres verstorbenen Vaters ausgeglichen hat.
Dies ist ohne weiteres zulässig, vgl. § 267 BGB .

Den Ausgleichsanspruch Ihrer Tante müssen Sie daher befriedigen. Allerdings sollten Sie darauf achten, dass die Zahlungen Ihrer Tante anhand von schriftlichen Unterlagen dokumentiert und nachgewiesen wird.


Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte.


Mit freundlichen Grüßen
K. Roth
- Rechtsanwalt und zertifizierter Testamentsvollstrecker -


Rechtsanwalt Karlheinz Roth

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