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Entzug eines span. Führerscheins

23. April 2009 08:50 |
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Verkehrsrecht


Beantwortet von

Sehr geehrte Damen und Herren,

meiner Freundin wurde der spanische Führerschein entzogen mit einer Sperre und der MPU. Bekommt sie nach Ablauf der Sperre den span. EUFührerschein aus Plastik wieder zurück? In Spanien, wo sie sich meistens aufhält, gibt es keine MPU. Darf das Gericht diesen überhaupt einziehen? Sollte sie sich in Spanien ein Duplikat besorgen?

Mit bestem Dank für eine Antwort

23. April 2009 | 10:28

Antwort

von


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Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:

Grundsätzlich ist ein Entzug der spanischen Fahrerlaubnis durch die deutsche Gerichtsbarkeit möglich – Sie teilen nicht mit, weshalb der Entzug stattgefunden hat: Aber z.B. bei Führen eines Kraftfahrzeugs unter dem Einfluss von Drogen oder Alkohol ist dies unproblematisch möglich. Auf einen anderen Standpunkt könnte man sich stellen, wenn ein in Spanien erworbener Führerschein (in dem ein spanischer Wohnort angegeben ist) unabhängig von etwaigen Verkehrsverstößen entzogen wird.

Ohne bestandene MPU wird ihr der Führerschein auch nach Ablauf der Sperre nicht von der deutschen Fahrerlaubnisbehörde ausgehändigt werden. Da ein Duplikat aus Spanien nicht zur Fahrerlaubnis in Deutschland führt, ist dessen Beschaffung im Hinblick auf eine mögliche Strafbarkeit nach § 21 StVG nicht ratsam.

Ich bedaure, Ihnen kein günstigeres Ergebnis mitteilen zu können.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Böhler
Rechtsanwalt


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