Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin ledig und mein 2tes Kind ist im August geboren. Ich arbeite seid Oktober 10h/Woche Elternteilzeit.
Ich habe am 4.12 die aktualisierte Elterngeldberechnung bekommen und wundere mich über das zugrundeliegende Nettoeinkommen nach der Geburt. Der gezahlte Elterngeldbetrag Mitte Februar wurde nochmal reduziert, allerdings ohne dass ich dazu eine Erklärung bekommen hätte. Kann ich noch Einspruch einlegen, auch wenn in dem Schreiben von Dezember nur 1Monat Einspruchsfrist gegeben war?
Die Entgeldberechnung meines Arbeitgebers berücksichtigt nicht, dass ich durch das zusätzliche Elterngeld einen höheren Steuersatz zahle. Es wird pro Monat also nur 200EUR Lohnsteuer an das Finanzamt abgeführt, mindestens mit der gleichen Grössenordnung kann ich dann als Nachzahlung beim Lohnsteuerjahresausgleich rechnen. Mein Arbeitgeber sieht keine Möglichkeit monatlich die reale Steuerschuld ab zu führen und verweisst mich an mein Finanzamt. Bei meinem ersten Kind war ich in gleicher Situation in Lohnsterklasse 6 gewechselt. Einen solchen Antrag hat das Finanzamt Ende letzten Jahres abgelehnt, weil ein solcher Wechsel nicht mehr vom Steuerpflichtigen, sondern nur vom Arbeitgeber iniziert werden kann. Mein Arbeitgeber verweisst mich aber zurück zum Finanzamt.
Wäre alles nicht schlimm, aber die Elterngeldstelle verwendet als Basis für das Nettoeinkommen für die Elterngeldberechnung nur das was auf dem Gehaltsbeleg steht. Dadurch reduziert sich das Elterngeld um die ausstehende Lohnsteuer*0.65~130EUR/Monat.
Mir ist klar, dass mir bei Elternteilzeit nur wenig mehr als der Elterngeldbetrag ohne Teilzeit bleibt, aber den oben geschilderten Zusammenhang kann ich ungeprüft nicht akzepieren. Ich weiss aber nicht mal, ob ich am besten bei der Elterngeldstelle, dem Arbeitgeber oder dem Finanzamt ansetze.
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Elterngeld
Sehr geehrte Fragestellerin,
Sie können innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids Widerspruch einlegen. Nach Ihren Angaben ist daher davon auszugehen, dass die Frist verstrichen ist, da Sie den Bescheid im Dezember erhalten haben.
Dennoch könnten Sie sich an die Elterngeld- Stelle wenden, um zu klären, wieso Sie im Februar weniger erhalten haben.
Fragen Sie nach einem entsprechenden Änderungsbescheid, so dass Sie ggf. gegen diesen Widerspruch einlegen können.
Mit freundlichen Grüßen
Draudt
Rechtsanwältin
Rückfrage vom Fragesteller19. März 2015 | 15:08
Sehr geehrte Frau Draudt,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Ich habe nun einen Aenderungsbescheid mit formalen Aenderungen bekommen.
Darauf habe ich fristgerecht Widerspruch eingelegt und bekomme folgende Antwort:
Die Elterngeldberechnung ist nur vorläufig und die endgültige Berechnung bekomme ich erst nach Ende der Elternzeit.
Die Berechnung des Einkommens nach der Geburt bezieht sich auf die gleichen Abzugsmerkmale für Steuern und Sozialabgaben wie vor der Geburt.
Ich soll bis zum 1.4 mitteilen, ob ich meinen Widerspruch aufrecht erhalte.
Aus meiner Sicht ist diese Berechnung nicht im Sinne des Elterngeldes, was ja die Berufstätigkeit von Frauen unterstützen soll.
Es werden 65% meines Nettoeinkommens vom Elterngeld abgezogen. Also muessten mir 35% meines Einkommens zusätzlich zum Eltergeld bleiben.
Davon bin ich bei der Planung meiner Elternzeit ausgegangen.
Durch die Interpretation von §2Abs1Satz 3BEEG ist der Anteil der vom steuerfreien Elterngeld abgezogen wird aber deutlich grösser als 65% des steuerpflichtigen Netto.
Dadurch dass das Netto ohne Progessionsvorbehalt ermittelt wird, verbleiben mir letztlich keine 20% von meinem Einkommen.
Es gibt auch keine Möglichkeit über einen negativen Freibetrag oder Lohnsteuerklassenwechsel die reale Steuerbelastung in der
monatlichen Gehaltsabrechnung berechnen zu lassen. Durch meine Elternteilzeit spart der Staat 50% Elterngeld und bekommt zusätzlich Steuern und Sozialabgaben.
Ich dagegen habe mehr Kosten als zusätzliches Einkommen durch meine Tätigkeit.
Für beruftstätige Eltern finde ich es wichtig, dass hier eine fairere Regel gefunden wird, auch wenn es für Eltern ab Juli-geborenen mit dem EltergeldPlus eine Alternative geben wird.
Sehen Sie eine Möglichkeit gegen die Eltergeldberechnung vor zu gehen? Würden Sie mich unterstützen?
Mit freundlichen Grüssen
AB
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt19. März 2015 | 16:32
Sehr geehrte Fragestellerin,
Sie sollten den Widerspruch nicht zurücknehmen, sonst haben Sie sich alle Rechtsmittel abgeschnitten.
Die von Ihnen gestellte Nachfrage betrifft einen Änderungsbescheid und ist von den ausgelobten 25,- Euro nicht mehr erfasst.
Ich empfehle Ihnen daher, vor Ort einen Anwalt aufzusuchen, denn dieses Portal dient der erstmaligen Einschätzung eines Rechtsfalls.