Guten Tag.
Mein Mann und ich sind nun knapp 10 Jahre verheiratet. Aufgrund unterschiedlicher Entwicklungen gab es nach kleineren Differenzen dann den ersten großen "Knacks" und ich bin für gut 1,5 Jahre das erste Mal ausgezogen. Viele gemeinsame Gespräche führten zu beiderseitigem Willen, es nochmal miteinander zu versuchen. Es hat aber leider nicht funktioniert.
Seit Mai 07 bin ich nun zum zweiten Mal ausgezogen und betrachte die Ehe als gescheitert. Dennoch haben mein Mann und ich eine Basis gefunden, auf vernünftige Art und Weise mit der Trennung umzugehen. So bin ich näher zu meinem Arbeitsplatz gezogen und überlasse ihm derzeit mein Auto, da er den deutlich weiteren und umständlicheren Arbeitsweg hat. Es gibt einen Gütertrennungsvertrag und es besteht beiderseits Einigkeit darüber, dass wir uns scheiden lassen. Wir sind beide vollzeit berufstätig und haben keine Kinder. Es gibt keinen Besitz oder sonstige "Reichtümer", um die sich gestritten werden müsste. Im Grunde sind wir uns einig und alles scheint aus meiner Sicht einfach.
Wie sind nun die weiteren rechtlichen Schritte - z.B. wann/ wie/ wo (resp. bei wem) reiche/n ich/wir die Scheidung ein?
Wie gestalten sich hier die Kosten und zeitlichen Abläufe?
Wird uns das "gute Verhältnis" zu einander (also dass wir uns nicht an die Kehle gehen) nachteilig ausgelegt werden?
Muss ich Nachweise führen resp. auf bestimmte Gegebenheiten achten, um eine einvernehmliche, schnelle und möglichst unkomplizierte Scheidung zu gewährleisten?
nach Ablauf des Trennungsjahres kann dann ein Ehepartner mit anwaltlicher Hilfe den Scheidungsantrag bim Familiengericht stellen. Der Antragsteller muss dabei anwaltlich vertreten sein - beim Antragsgegner ist dieses nicht notwendig.
Mit dem Antrag muss das Familienstammbuch bzw. Heiratsurkunde eingereicht werden - weitere Unterlagen sind nicht notwendig.
Das gute Verhältnis zwischen den Ehepartner spielt dabei keine Rolle; wichtig ist allein, dass eine einjährige Trennung von beiden Parteien bestätigt wird und beide einvernehmlich die Scheidung wollen.
Hierzu wird das Gericht beide Parteien anhören und dann die Scheidung aussprechen.
Daneben wird der Versorgungsausgleich durchgeführt werden, so dass beide Parteien bereits jetzt beim jeweiligen Rententräger eine Kontenklärung durchführen sollten - dieses verkürzt das Verfahren dann.
Der der zeitliche Ablauf beträgt in der Regel zwischen Antrag und Scheidungsausspruch rund sechs Monate, kann aber auch je nach Auslastung des Gerichtes und der Durchführung des Versorgungsausgleiches länger/kürzer sein - daher sollte die Kontoklärung schon jetzt vorgenommen werden.
Die Kosten können so nicht vorherbestimmt werden. Der Gegenstandswert (nachdem sich Anwalts- und Gerichtskosten dann richten) ist der dreifache Monatsnettobetrag BEIDER Parteien, wobei der Versorgungsausgleich noch hinzukommt.
Nach diesem dann zu ermittelnden Wert richten sich dann die Kosten.