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Eintrag ins Bundeszentralregister

| 23. Juni 2007 11:21 |
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Strafrecht


Sehr geehrte Damen und Herren,

2001 bezahlte ich eine Geldstrafe (80 Tagessätze - Sachbeschädigung). Diese tauchte nicht im Führungszeugnis auf. 2006 bezahlte ich eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen (Diebstahl) a 10 Euro. Diese tauchte jetzt plötzlich im Führungszeugnis auf obwohl man mir sagte erst ab 90 Tagessätzen würde es als Vorstrafe eingetragen werden.

Jetzt meine Frage - ist der Eintrag rechtlich in ordnung, wird er in einem gewissen Zeitrahmen selber wieder gelöscht und habe ich eine Möglichkeit auf Austragung zu bestehen?

Vielen Dank für eine schnelle Antwort.

Sehr geehrte Fragestellerin,

die von Ihnen zitierte Grenze von 90 Tagessätzen, bis zu der eine Verurteilung nicht in ein Führungszeugnis für Private aufgenommen wird, gilt nur für den Fall, dass keine weitere Eintragung im Bundeszentralregister vorliegt.

Bei einer zweiten Verurteilung werden daher beide Verurteilungen in das Führungszeugnis aufgenommen, selbst dann, wenn beide Urteile unter 90 Tagessätzen liegen sollten.

Die Verurteilungen sind, da es nur Verurteilungen zu Geldstrafen sind, nach Ablauf von drei Jahren, gerechnet vom Tag des Urteils, nicht mehr in das Führungszeugnis aufzunehmen, wobei allerdings zu beachten ist, dass dies nur gilt, wenn nicht doch noch eine andere Verurteilung besteht, die weiter in das Führungszeugnis aufzunehmen ist. Spätere Verurteilungen führen also dazu, dass ältere Urteile auch nach Ablauf dieser Frist noch im Führungszeugnis aufgeführt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Udo Meisen
Rechtsanwalt

Rückfrage vom Fragesteller 23. Juni 2007 | 11:48

Hallo - ihre Frage ist nicht korrekt beantwortet da nur die 2. Straftat aufgeführt wurde und nicht beide wie Sie schreiben. Kann so mit der Antwort leider nichts anfagen und die Frage ob man die Eintragung löschen lassen kann wurde überhaupt nicht beantwortet.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 23. Juni 2007 | 11:54

Sehr geehrter Fragesteller,

die Antwort ist sehr wohl richtig.
Die Verurteilung von 2001 ist nicht aufzunehmen, da die in der Antwort erwähnte 3-Jahresfrist bereits vor der erneuten Verurteilung abgelaufen war.
Die neue Verurteilung ist aufzunehmen, da im Bundeszentralregister noch ein weiterer Eintrag (nämlich die Verurteilung von 2001) vorliegt.

Zu der zukünftigen Nichtaufnahme in ein Führungszeugnis habe ich Ihnen bereits geschrieben, dass dies nach drei Jahren erfolgt. Ich hätte natürlich noch für Sie rechnen können: Verurteilung in 2006 + 3 Jahre = Nichtaufnahme in ein Führungszeugnis ab 2009. Wobei ich Ihnen das genaue Datum, ab wann die Verurteilung nicht mehr aufgenommen wird, natürlich nicht nennen kann, da Sie das genaue Datum des Urteils nicht mitgeteilt haben. Sollten Sie bis daher allerdings erneut verurteilt werden, wird auch die Verurteilung aus 2006 nach diesem Termin noch weiterhin in das Führungszeugnis eingetragen.

Mit freundlichen Grüßen
Udo Meisen
Rechtsanwalt

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