Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:
1. In die Schufa werden nicht nur negative Merkmale eingetragen, sondern auch, ob die betreffende Person ein Girokonto hat, Darlehen werden mit Laufzeit und Rate eingetragen usw. Es ist zB. auch die Anzahl der Ratenkreditverträge ersichtlich, selbst wenn diese immer bedient werden.
Zu einem negativen Schufaeintrag kommt es erst, wenn ein Mahnverfahren eingeleitet und in diesem Verfahren kein Widerpsruch eingelegt wurde. In die Schufa werden die Forderungen, die dazu geführt haben, dass Sie über eine Verbraucherinsolvenz nachgedacht haben, eingetragen worden sein. Sollten eidesstattliche Versicherungen oder gar Haftandrohungen erfolgt sein, sind dies ebenfalls negative Schufamerkmale.
Bei einer Privatinsolvenz erfolgt AUTOMATISCH ein Eintrag in der Schufa, dieser verbleibt dort insgesamt neun Jahre. Insofern sind die Gläubigervergleiche hinsichtlich Ihrer finanziellen Mündigkeit in jedem Fall die bessere Alternative. Diese Vergleiche selbst werden nicht eingetragen, allerdings beträgt die Frist zur Löschung von Einträgen aus der Schufa drei Jahre nach Begleichung der Forderung auch bei Gläubigervergleichen.
Unter bestimmten Umständen können Sie Schulden einfacher aus der Schufa entfernen lassen. Dazu gehören bezahlte Schulden aus Mobilfunkverträgen, Versandhandel, Einträge bis zur 3. Mahnung sowie Forderungen bis € 1.000,-.
2. Dass es nicht möglich sein soll, einen Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis zu erhalten, wenn man ein berechtigtes Interesse nachweisen kann, habe ich so noch nie gehört. So einen Auszug braucht man unter Umständen auch, wenn man ein Gewerbe anmelden möchte. Stellen Sie einen schirftlichen Antrag bei dem Sie für zuständigen Amtsgericht, dann wird man den Auszug schon erstellen. Es reicht ja auch ein Zweizeiler, dass keine Einträge vorhanden sind.
Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin Domke,
ich bin nicht ganz so zufrieden mit Ihrer Beantwortung meiner Frage. Diese ist zwar recht umfangreich beantwortet worden aber
ich wollte ganz konkret wissen und weiß es immer noch nicht:
Wenn durch gerichtliche Zustimmungsersetzung die Privatinsolvenz abgewandt wurde, wird
d i e s dann in den Daten des gerichtlichen Schuldnerregisters und der Schufa eingetragen ?
Steht dann z.B. am XXX wurde Insolvenz durch
gerichtliche Zustimmungsersetzung mit Vergleichszahlungen unter diesen Bedingungen.....abgewandt oder was wird im gerichtlichen Schuldenregister eingetragen oder wird gar nichts eingetragen - ebenso in der Schufa.
Vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage im voraus
Sehr geehrte Ratsuchende,
ich dachte, ich hätte die Frage beantwortet, durch das, was ich geschrieben habe: Ja, es wird der Schufa gemeldet. Im gerichtlichen Schuldnerverzeichnis wird dies aber nicht eingetragen.
Mit freundlichen Grüßen
Maike Domke
- Rechtsawnältin -