Sehr geehrte Ratsuchende,
Ihre Verärgerung kann ich gut verstehen, hier sollte in der Tat (auch) mit einer einstweiligen Verfügung vorgegangen werden.
Nach der bisherigen Sachverhaltsdarstellung hätte diese vermutlich auch Erfolg.
Sie müssten diese einstweilige Verfügung nun beim Amtsgericht beantragen und müssen dazu alle Tatsachen glaubhaft machen. Das Amtsgericht wird Ihnen dabei behilflich sein, auch bei der Darlegung des Verfügungsgrundes und der Eilbedürftigkeit, die ich hier - auch im Interesse des Kindeswohls - bejahen würde. Dazu müssen Sie die Tatsachen, die Sie hier geschildert haben, vortragen (und ggfs. noch weitere Tatsachen, die Sie bisher nicht geschrieben haben).
Diese vom Gericht wahrscheinlich erlassene Verfügung müssen Sie dann durch einen Gerichtsvollzieher zustellen lassen.
Bezüglich der Kosten können keine verlässlichen Angaben gemacht werden, da dieses auch vom Streitwert abhängt, den das Gericht festsetzen wird. Diese werden aber nach Ihren Angaben letzlich von der Gegenseite zu tragen sein.
Gleichwohl würde ich Ihnen anraten, auch strafrechtliche Sanktionen einzuleiten, um ggfs. einen sogenannten Platzverweis hier zu erreichen, der dann seitens der Polizei (zunächst befristet) ausgesprochen werden kann, da hier offenbar eine Gefährdung vorliegt.
Sie sehen, die gesamte Sache ich nicht so ganz einfach; Zwar könnten Sie die entsprechenden Anträge selbst stellen, gleichwohl würde ich Ihnen dazu raten, hier anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, auch wenn Sie dann zunächst Kosten (voraussichtlich ca. 350,00 EUR) verauslagen müssten.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle
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