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Einschulung Grundschule Bayern - kann Kind abgelehnt werden?

21. Februar 2024 09:40 |
Preis: 50,00 € |

Sozialrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Hallo, folgende Situation: mein Kind (6) soll dieses Jahr in die Grundschule (Sprengelschule, Bayern) eingeschult werden. Die Schuleingangsuntersuchung war unauffällig und befürwortet die Einschulung. Wegen vorangegangenen Entwicklungsdefiziten besucht das Kind derzeit die SVE. Diese möchte, dass das Kind auf eine Förderschule geht und schreibt uns schlechte Entwicklungsberichte. Wir sind in SPZ & Frühförderung angebunden. Beide schreiben uns gute Entwicklungsberichte, schreiben dass alle Defizite aufgeholt wurden & das SPZ rät ausdrücklich von einer Förderschule ab (IQ 115, altersgerechte Entwicklung in allen Bereichen). Nun haben wir Angst, von der Sprengelschule abgelehnt zu werden, aufgrund der schlechten Berichte der SVE welche an die Schule gingen. Wie können wir vorgehen? KANN die Schule uns ablehnen? Die sind ja quasi schon voreingenommen ohne uns überhaupt zu kennen. Wir möchten unbedingt, dass das Kind auf die Grundschule geht. Vielen Dank!

21. Februar 2024 | 10:59

Antwort

von


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Sehr geehrte Ratsuchende,

wenn die Schuleingangsuntersuchung unauffällig war und die Einschulung befürwortet worden ist, kann die Grundschule eigentlich nicht erfolgreich die Einschulung ablehnen.

Das wäre nur dann der Fall, wenn eben die Entwicklungsdefizite bestehen bleiben würden.

Und hier können Sie nun selbst aktiv werden und der Grundschule die guten Entwicklungsberichte der SPZ vorlegen.

Wenn dort dann auch noch ausdrücklich vom Besuch der Förderschule abgeraten worden ist, muss die Grundschule das berücksichtigen.

Lehnt die Grundschule trotzdem ab, müssen Sie unverzüglich einen Rechtsanwalt vor Ort aufsuchen.

Dieser muss dann die Zugang zur Grundschule notfalls gerichtlich erzwingen.

Und nach Ihrer Schilderung und den positiven Berichten der Eingangsuntersuchung der der SPZ müssten Sie dann gewinnen.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin

Sylvia True-Bohle


ANTWORT VON

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