Sehr geehrter Herr Fragesteller,
die zutreffend von der Kollegin errechnete Gebühr(1,5) für die
angestrebte Ratenzahlungsvereinbarung kann erst entstehen,wenn
Sie unterschreiben und absenden.
Ich rate davon ab,den Teilzahlungsvergleich zu unterschreiben.
Sofern Sie nicht pfändbar sind(also allein,d.h.ohne Unterhaltspflichten mtl.unter 940,--€ liegen),kann auch ein Gerichtsvollzieher nicht mehr tun,als maximal Ihre freiwilligen Raten
an den Gläubiger weiterzuleiten.
Eventuell werden zukünftig -je nach Ihrer aktuellen Einkommenslage-auch die derzeitigen Raten notleidend,was voraussichtlich spätestens dann zusätzlich den Gerichtsvollzieher mit weiteren unnötigen Kosten auf den Plan rufen kann.
Vor Gericht hat man sich über den Gesamtbetrag verglichen.
Die schriftlicheRatenzahlungs- Vereinbarung(von deren Unterzeichnung ich in Ihrem Fall abrate,s.o.)löst die von der gg.Kollegin. erstrebten weiteren Gebühren aus.
Sollten Sie nicht pfändbar sein(s.o.),teilen Sie dies der Kollegin bitte schriftlich mit.Der Gegner will aller Erfahrung nach lieber das Geld ,wie derzeit,scheibchenweise(=Raten)und notfalls auch ohne Unterzeichnung(s.o.) bekommen als überhaupt nicht(= Gerichtsvollzieher,mit eventueller Abgabe Ihres
Offenbarungseides).
Mit freundlichen Grüßen
Dorothee Mertens
Rechtsanwältin
Gerichtsvollzieher
nicht mehr als die freiwillig gezahlten Raten übermitteln
könnte.
Solte dennoch der Gerichtsvollzieher
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