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Eine Fahrschule durch die Lüge vermeidet die Anmeldung zu einer praktischen Prüfung.

19. August 2024 23:18 |
Preis: 41,00 € |

Schule, Hochschule, Prüfungen


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Rechtsanwälte, 

ich bin in einer Fahrschule angemeldet. Am 17.09.24 laufen meine theoretischen Unterrichtsstunden ab. Es bedeutet, wenn ich bis 17.09.24 die Prüfung nicht bestehe, soll ich mich wieder an einer Fahrschule anmelden, theoretischen Unterricht und theoretische Prüfung wiederholen und Anmelde- und andere Gebühren zahlen.

Vertraggemäß ist die Fahrschule verpflichtet, mich bei den drei praktischen Prüfungen vorzustellen.   
Ich bin bis jetzt 4 Prüfungen durchgefallen und mündlich besprochen, dass ich weitere Versuche mache. Bisher wurde der Vertrag nicht gekündigt. 

16.08.24 habe ich die Fahrschule kontaktiert und gebeten, mich zur Prüfung anzumelden und vor der Prüfung ein paar Unterrichte durchzuführen.
Mir wurde verantwortet (schriftlich im Messenger), dass die Anmeldung zur praktischen Prüfung bei DEKRA erst ab 17.09.24 möglich ist. 

Ich habe bei der DEKRA erfahren, dass die Anmeldung zur praktischen Prüfung ab nächster Woche (35KW, Ende August) möglich ist. Fahrschule hat einfach gelogen. Als Folge bekomme ich wirtschaftliche und zeitliche Verluste, da ich evtl. Vieles wiederholen muss.

Im Allgemeinen ist die Fahrlehrerin eine ziemlich unangenehme, unprofessionelle und passiv-aggressive Person, die ich dulden musste, da ich schon an der Schule angemeldet bin.

Fahrschule ist gelogen – evtl. absichtlich. 

Mein Ziel wäre, ein paar Unterrichtsstunden zu bekommen und eine Prüfung zu besuchen  

Fargen.
Bei wem habe ich Möglichkeit beschwerden z.B. Führerscheinstelle oder Aufsichtsbehörde der Stadt oder das Land o.Ä.?
Welche Wirkung kann solche Beschwerde bringen?
Kann man rechtlich für solche Handlung zu Verantwortung zwingen z.B. Mahnung durch den Anwalt o.Ä.?

Danke im Voraus!

19. August 2024 | 23:50

Antwort

von


(1112)
Wiesenstraße 28
90443 Nürnberg
Tel: 015785075264
Web: https://www.kanzlei-ahmadi.de
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

1. **Beschwerde bei der Führerscheinstelle oder Aufsichtsbehörde:**

Sie haben die Möglichkeit, sich bei der zuständigen Führerscheinstelle oder der Aufsichtsbehörde der Stadt oder des Landes über das Verhalten der Fahrschule zu beschweren. Diese Behörden sind dafür zuständig, die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften durch Fahrschulen zu überwachen. Eine Beschwerde könnte dazu führen, dass die Behörde die Fahrschule überprüft und gegebenenfalls Maßnahmen ergreift, um sicherzustellen, dass die Fahrschule ihren Verpflichtungen nachkommt.
2. **Wirkung einer Beschwerde:**

Eine Beschwerde kann verschiedene Wirkungen haben. Die Behörde könnte die Fahrschule zur Stellungnahme auffordern und bei festgestellten Verstößen Maßnahmen wie Verwarnungen oder Auflagen erteilen. In schwerwiegenden Fällen könnte die Fahrschule auch mit Bußgeldern belegt oder im Extremfall geschlossen werden. Eine Beschwerde kann auch dazu führen, dass die Behörde die Fahrschule anweist, ihre Verpflichtungen Ihnen gegenüber zu erfüllen.
3. **Rechtliche Schritte und Mahnung:**

Sie können die Fahrschule auch rechtlich zur Verantwortung ziehen. Wenn die Fahrschule ihre vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt, können Sie eine Mahnung durch einen Anwalt aussprechen lassen. In der Mahnung sollten Sie die Fahrschule auffordern, Ihnen die vereinbarten Unterrichtsstunden zu geben und Sie zur praktischen Prüfung anzumelden. Setzen Sie eine angemessene Frist zur Erfüllung dieser Forderungen. Sollte die Fahrschule dieser Aufforderung nicht nachkommen, könnten Sie Schadensersatzansprüche geltend machen. Diese könnten die zusätzlichen Kosten für die erneute Anmeldung, den theoretischen Unterricht und die Prüfungen umfassen.
4. **Nachweis der Lüge:**

Da Sie schriftliche Beweise (Nachrichten im Messenger) haben, dass die Fahrschule Ihnen falsche Informationen gegeben hat, können Sie diese als Beweismittel verwenden. Dies stärkt Ihre Position, wenn Sie rechtliche Schritte einleiten möchten.
5. **Vertragsrechtliche Aspekte:**

Prüfen Sie den Vertrag mit der Fahrschule genau, insbesondere die Regelungen zur Kündigung und den Pflichten der Fahrschule. Wenn die Fahrschule ihre vertraglichen Pflichten verletzt hat, könnten Sie möglicherweise den Vertrag kündigen und Schadensersatz verlangen.
Zusammenfassend sollten Sie zunächst eine formelle Beschwerde bei der zuständigen Behörde einreichen und parallel dazu rechtliche Schritte in Erwägung ziehen, um Ihre Ansprüche durchzusetzen. Eine anwaltliche Beratung kann Ihnen dabei helfen, die besten Schritte zu planen und Ihre Rechte effektiv zu verteidigen.




Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Milad Ahmadi
Rechtsanwalt


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