Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Mit dem Erwerb des Vereinsanteils, in dessen Vermögen/Eigentum die Immobilie steht, ermöglicht Ihnen eine mittelbare Beeteiligung an der Immobilie. Eine solche Konstellation wird in der Regel aus verwaltungs- und steuerrechtlichen Gründen gewählt.
Denn faktisch haben Sie nur ein Anspruch/Recht auf Beteiligungen an den Gewinnen der Immobilienüberlassung.
Da "nur" eine Beteiligung vorliegt, kommt es darauf an, welche Höhe Ihre Beteiligung hat und wie die Bestimmungsmöglichkeiten Ihrer Beteiligungsstellung am Verein ausgestaltet sind.
Als Eigentümer der Immobilie bestimmt gleichwohl der Verein mit seinen Mitgliedern über die Nutzung, Vergabe und Unterhaltung der Immobilie.
In Ihrem Fall können daher noch weitere "Mitentscheider" vorhanden sein. Auch können Sie sodann nicht über die Immobilie an sich, sondern eben nur über die Vereinsbeteiligung entscheiden und diese verkaufen.
Sie sollten sich vor einem Erwerb daher genau die zugrunde liegenden Verträge, Satzungen und Bestimmungsrechte ansehen. Erst hierüber kann festgestellt werden, welchen "Einfluss" Sie bzgl. der erworbenen Immobilie haben und welche Auflagen Ihnen auch die weiteren Anteilseigner machen können.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Sofern meine Ausführungen hilfreich waren, würde ich mich über die Abgabe einer vollen 5-Sterne-Bewertung freuen. Vielen Dank bereits vorab hierfür.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Traub
-Rechtsanwalt-
Fachanwalt für Insolvenzrecht
Fachanwalt für Steuerrecht
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Holger Traub, Dipl. Kfm.
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70173 Stuttgart
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Vielen Dank für Ihre prompte und kompetente Antwort. Die Höhe meiner Beteiligung liegt bei 159.000 Euro . Was bedeutet dies für somit für mich ?
Danke für die Nachbeantwortung .
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
gerne will ich Ihre Nachfrage beantworten.
Allein der "Preis" der Höhe der Beteiligung gibt keine Auskünft über die rechtliche Möglichkeit der Einflussnahme.
So gibt es beispielsweise "kapitalorientierte" und "mitbestimmungsorientierte" Beteiligungen, welche durch vertragliche Regelungen entsprechend konkretisiert werden.
Wenn Sie den benannten Betrag als Beteiligung bezahlen, die "Bestimmung" über die Beteiligung jedoch dem Verein oder einem Minderheitsbeteiligten zugesprochen sind, haben Sie keinen operativen wesentlichen Einfluss und bekommen allenfalls eine "ordentliche" Rendite.
Es ist hier maßgeblich, was in dem Vertrag zum Beteiligungserwerb und in der Vereinssatzung geregelt ist.
Sofern hier weiterer Beratungsbedarf besteht, stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Traub
-Rechtsanwalt-
Fachanwalt für Insolvenzrecht
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