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Haus wurde Zwangsversteigert, der Schuldner wohnt noch drin. Darf er das? Wie lange?

9. Januar 2015 06:50 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Rechtsanwältin Astrid Altmann

Zusammenfassung

Der Zuschlagsbeschluss bei einer Zwangsversteigerung einer Immobilie stellt einen Räumungstitel dar.

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich habe ein Haus gekauft welches zuvor von meinem Verkäufer, ersteigert wurde, bei einer Zwangsversteigerung.

Der Schuldner ,dem das Haus gepfändet wurde wohnt aber immer noch im Haus.
(Es besteht kein Mietverhältnis.)

Ich habe der Kaufpreis bezahlt! Somit die Forderungen des Kaufvertrages erfüllt.

Hat diese Person ein Recht darauf immer noch im Haus zu bleiben, obwohl es mein Eigentum ist und er von mir aufgefordert wurde es zu verlassen.

Vielen Dank im voraus

Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

Ihre Anfrage möchte ich auf Grundlage der gegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Nein, der Alteigentümer hat kein Recht mehr, in Ihrem Haus zu wohnen. Daher können Sie ihn auffordern - unter Setzung einer angemessenen Frist - das Haus zu verlassen. Dies ist wohl schon geschehen. Wenn die Frist fruchtlos verstreicht, können Sie die Zwangsräumung beantragen. Der Zuschlagsbeschluss stellt einen Räumungstitel dar.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfrage benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Astrid Hein
Rechtsanwältin

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