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Eigentum von gespartem Taschengeld in der Ehe bei Trennung

| 21. Dezember 2012 13:28 |
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Familienrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Maike Domke

Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Mann (berufstätig) und ich (nicht berufstätig), zwei gemeinsame Kinder im Vorschulalter zahlen uns von unserem gemeinsamen Konto monatlich jeweils ein Taschengeld auf unsere privaten Konten. Während mein Mann alles ausgibt, spare ich das meiste. Was würde bei einer Trennung mit meinem gesparten Geld passieren? Kann ich das Geld für mich selbst behalten oder bedarf es dafür einer schriftlichen Form dieser Vereinbarung?

Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:
Wenn Sie im Güterdstand der Gütergemeinschaft leben bedeutet dies, dass ein Zugewinnausgleich bei einer Scheidung stattfinden wird.

Dabei wird Ihr Angangsvermögen mit Ihrem Endvermögen verglichen und das „Plus", das Sie während der Ehe erwirtschaftet haben, fällt – leider – in den Zugewinn. Dazu gehört auch ein Taschengeldsparbuch, das SIe während der Ehe angespart haben.

Wenn Ihr Mann alles ausgibt, hat das den „Vorteil", dass er sein Geld später nicht teilen muss, Sie aber schon.



Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:


Rückfrage vom Fragesteller 7. Januar 2013 | 11:45

Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin,
vielen Dank für Ihre Antwort. Könnten Sie mir wohl noch den 2.Teil meiner Frage beantworten, ob eine schriftliche Form der Vereinbarung mir erlauben würde, mein Taschengeld im Falle einer Trennung zu behalten?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 7. Januar 2013 | 11:55

Sehr geehrte Ratsuchende,

ja das würde gehen, allerdings müsste Sie diese, damit Sie wirklich gerichtsfest ist, notariell beglaubigen lassen.

Mit freundlichen Grüßen
Maike Domke
- Rechtsanwältin -

Ergänzung vom Anwalt 21. Dezember 2012 | 16:41

Sehr geehrte Ratsuchende,

ich meine natürlich den Güterstand der ZUGEWINNgemeinschaft, aber es kommt auf das Gleiche raus.

Das ist wohl der vorweihnachtliche Glühwein.

Entschuldigen Sie bitte den Fehler.

MfG
Maike Domke
- Rechtsanwältin -

Bewertung des Fragestellers 7. Januar 2013 | 12:05

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