In einer kleinen WEG macht ein Eigentümer kleine Reparaturarbeiten, Rasen mähen und nach der Heizung sehen. Dafür soll er monatlich € 60,Ist das ein anmeldepflichtiger Minijob? Selbst die Minijob-Zentrale war mehr der Meinung, dass diese Beschäftigung nicht anmeldepflichtig ist.
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:
Das ist kein Minijob, sondern eine Aufwandsentschädigung, da er (wie die anderen Eigentümer) sowieso dazu verpflichtet ist, die Tätigkeiten zu erledigen. Das ist daher nicht anmeldepflichtig. Wichtig ist allerdings, dass die WEG konkret diesem Eigentümer keine spezielle Vorschriften macht und das Geld nicht als Entgelt oder Beschäftigungsentlohnung verbucht, sondern einfach als Aufwandsentschädigung.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
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