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Eigene Wohnung

20. November 2006 13:29 |
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Familienrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Manfred Kaussen

Hallo,
wollte mich über einen Streitfall zwischen meinem Vater und mir erkündigen.
Mein Vater ist selbstständig und hat mehrere Mehrfamilienhäuser.
In einem dieser Häuser wohne ich mit meiner Familie und muss aber trotzdem den vollen Mietpreis bezahlen.
Mein Vater hat gesagt das er das muss wegen dem Finanzamt.
Ist das gerechtfertigt oder dürfte ich als seine Tochter
Mietfrei wohnen?

-- Einsatz geändert am 22.11.2006 09:13:14

Sehr geehrte Ratsuchende,

die Ausgaben für die Wohnung könnten durch Ihren Vater bei einer mietfreien Überlassung nicht als Werbungskosten steuerlich berücksichtigt werden. Seine Ansicht ist grundsätzlich korrekt.

Der volle Werbungskostenabzug ist ohne weitere Prüfungen nur dann möglich, wenn die vereinbarte Miete mindestens 75 % der üblichen Marktmiete beträgt. Ein geringerer Mietzins ist ggf. über eine sog. Prognoseerrechnung möglich.

Dies aber nur, wenn Ihr Vater "mitspielt", zwingen können Sie ihn nicht. Für eine konkrete Berechnung sollten Sie einen Steuerberater hinzu ziehen.

Mit freundlichen Grüßen

Kaussen
Rechtsanwalt

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