mein Schuldner (ca. 1.000,-- Euro aus einem privaten Kaufvertrag)
hat nicht gezahlt. Er wurde bereits zur Abgabe der eidesstattlichen Vers. durch den Gerichtvollz. aufgefordert.
Er ist dort aber nicht erschienen. Ich habe einen Haftbefehl gegen den Schuldner bewirkt und den Gerichtvollzieher vor ca. 1 Monat geschickt. Ich habe vor ein paar Tagen den Gerichtsvollzieher angerufen und nachgefragt. Dieser sagte: Mit dem Haftbefehl könnte ich mir den A.... abputzen, da es ein zivilrechtl. Haftbefehl wäre und kein Strafrechtlicher. Die Polizei käme dafür nicht raus. Und allein hinfahren wäre im zu gefährlich. Ich solle mal noch ca. 6 Wochen warten!!
Was kann ich denn jetzt machen?? Der Gerichtsvollz. hat Frust
und wohl auch kein rechte Lust hier etwas zu unternehmen! Seine
Gebührennoten schickt er mir aber schön zu!!
Die Verhaftung des Schuldners im Verfahren der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung ist Aufgabe des Gerichtsvollziehers nach § 909 ZPO
. Er darf sich nicht weigern, dieser Aufgabe nachzukommen. Allerdings kann er durchaus auf seinen vollen Terminkalender verweisen und muß die Verhaftung nicht direkt durchführen.
Wenn Sie der Auffassung sind, daß der Gerichtsvollzieher ganz bewußt seine Dienstpflicht nicht erfüllt, können Sie eine Dienstaufsichtsbeschwerde beim zuständigen Amtsgericht einlegen und beantragen, daß ein anderer Gerichtsvollzieher die Vollstreckung durchführt. Das AG muß dem jedoch nicht folgen; führt dies am Ende zur Vereitelung der Zwangsvollstreckung, kommt ein Schadensersatzanspruch gegen das Land in Betracht.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben.