Mein getrennt lebender Ehemann ist seit 20 Jahren Polizeibeamter. Ich habe harzIV.
Unsere zwei gemeinsamen KInder leben bei ihm im Haushalt, für sie bezieht er stattliches Kindergeld und Familienzuschläge.
Kann ich trotzdem einen Antrag auf Ehegattentrennungsunterhalt stellen?
in der Zeit des Getrenntlebens haben Sie grds. einen Unterhaltsanspruch (sog. Trennungsunterhalt), wenn Ihr Mann leistungsfähig ist und Sie sich nicht selbst versorgen können. Der Unterhalt wird anhand der Vermögensverhältnisse der jeweils Beteiligten festgestellt.
Mit Ihren Informationen können wir dies aber leider nicht feststellen. Dazu müssen wir wissen, wie hoch die monatlichen Nettoeinkünfte Ihres Mannes sind. Hierzu zählen neben dem Einkommen als Polizist auch das Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und die Zuschläge sowie die etwaigen Steuerrückerstattungen.
WEnn man dann einen monatlichen Betrag festgestellt hat, so muß festgestellt werden, ob er die sog. ehebedingten Schulden trägt und ob er Kindesunterhalt zahlt. Kindesunterhalt muß er aber nur zahlen, wenn die Kinder bei Ihnen leben.
Hat man all diese Informationen so wird das Einkommen wie folgt berechnet:
Nettoeinkommen Ihres Mannes
./. gemeinsame Schulden aus der Ehe
./. Kindesunterhalt
= sog. bereinigtes Nettoeinkommen
Ohne die Kenntnis dieser Daten ist es uns nicht möglich festzustellen, ob Sie einen Unterhaltsanspruch haben.
Ich schlagen Ihnen vor, daß Sie mich in der Kanzlei anrufen und mir die notwendigen Daten nennen.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Wille
Rechtsanwalt
Breite Str. 147-151
50667 Köln