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Ehegattennachzug Familienzusammenfüg

10. November 2015 13:21 |
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Ausländerrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Zusammenfassung

Erforderlichkeit eines Mietvertrages bei Visum auf Familienzusammenführung

Guten Tag,

zur Visumerteilung für den Ehegattennachzug benötigt man genügend Wohnraum.

Ich eingebürgert deutsche und mein in Kosovo lebender Ehemann.

Nun stellt sich für mich die Frage, da der Mietvertrag nicht auf mich läuft, ob die Ausländerbehörde dies so akzeptiert. Die Wohnung ist auf den Namen meiner Schwester angemietet wo ich mit wohne. Die Wohnung würde über außreichend Platz verfügen. Da laut Gesetz 12 qm pro Person vorgeschrieben sind und die Wohnung über 55 qm verfügt.

Könnte die Ausländerbehörde das Visum aufGrund dessen verweigern? Wie würde es aussehen wenn man einen Untermietvertrag hat?

10. November 2015 | 14:14

Antwort

von


(95)
Hans-Sachs-Weg 11
40699 Erkrath
Tel: 017644551049
Web: https://www.arianehansen.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Um die Voraussetzungen der Ausländerbehörde zu erfüllen, müßten Sie Mieterin sein. Da die Wohnung groß genug ist, könnte Ihre Schwester Untermieterin werden.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwältin Ariane Hansen
Fachanwältin für Strafrecht

ANTWORT VON

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