Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Um die Voraussetzungen der Ausländerbehörde zu erfüllen, müßten Sie Mieterin sein. Da die Wohnung groß genug ist, könnte Ihre Schwester Untermieterin werden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
10. November 2015
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14:14
Antwort
vonRechtsanwältin Ariane Hansen
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Rechtsanwältin Ariane Hansen
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