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Ehefrau möchte nicht ausziehen

| 21. November 2011 12:25 |
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Familienrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Ich wohne mit meiner Frau in meinem Haus. (ich bin als alleiniger Eigentümer im Grundbuch eingetragen und das Haus war zum Zeitpunkt der Eheschließung bereits voll bezahlt).

Nun möchte ich mich von meiner Frau scheiden lassen. Sie weigert sich aber, bis die Scheidung rechtskräftig ist, auzuziehen (das wäre in frühestens einem Jahr der Fall) und verlangt das jedoch von mir.

Meine Frau verfügt über eigenes Einkommen. Wir haben keinen Ehevertrag.

Gibt es Möglichkeiten meine Frau zum Ausziehen zu zwingen?

Was wäre, wenn ich mich tatsächlich darauf einließe, mir eine Wohnung suche und meine Frau bis zur Scheidung mein Haus bewohnt, und sie mir im Gegenzug einen Nutzungsausgleich/Miete zahlt.
Kommt dann das Mietrecht zum Tragen und habe ich dann noch schlechtere Karten sie zum Ausziehen zu bewegen?

21. November 2011 | 12:45

Antwort

von


(2487)
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33609 Bielefeld
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Guten Tag,

ich möchte Ihre Anfrage auf der Grundlage der von Ihnen dazu mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten:

Das Gesetz regelt in § 1361 b BGB die Möglichkeiten der Zuweisung der ehelichen Wohnung.

Hier ist die Besonderheit zu berücksichtigen, dass das Haus, in dem die Ehewohnung gelegen ist, Ihnen alleine gehört.

Dies muss nach der genannten Vorschrift, Abs. 1, Satz 3 besonders berücksichtigt werden:

"Steht einem Ehegatten allein ... das Eigentum ... an dem Grundstück zu, auf dem sich die Ehewohnung befindet, so ist dies besonders zu berücksichtigen"


Sie sollten daher mit Hilfe eines Anwaltes einen entsprechenden Antrag beim Familiengericht gemäß § 203 FamFG stellen, Ihnen die eheliche Wohnung zuzuweisen.

Mit dem entsprechenden Beschluss können Sie Ihre Frau notfalls auch zwingen, die Wohnung zu verlassen.

Sofern Sie einen Mietvertrag mit Ihrer Frau abschließen, würden Sie sich letztlich schlechter stellen.


Mit freundlichen Grüßen


Bewertung des Fragestellers 24. November 2011 | 01:24

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Arbeitsrecht, Familienrecht, Miet- und Pachtrecht, Vertragsrecht, Baurecht