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Ehe- und Erbvertrag

| 28. August 2006 10:37 |
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Familienrecht


Beantwortet von


11:16

Wir haben vor ca 15 Jahren (als ich auszog) einen Ehe- und Erbvertrag geschlossen, der die Nutzung und die Pflichten eines gemeinsamen EFH regelt. Heute stehe ich vor der Tatsache, das die Verpflichtungen (Renovierungen und Instandhaltungen nicht eingehalten wurden, auch entsteht eine Finanzierungslücke durch eine anderweitie Verwendung von vorgesehenen Erträgen einer Lebensversicherung) und ich das Haus verkaufen ggf. übernehmen möchte. In welchem Umfang sind diese unterlassene Verpflichtungen anrechenbar? wie muß ich den Hauswert ermitteln? und wie kann ich das ganze abwickeln oder wer kann das für micht tun? Es handelt sich hier um einen schätzungsweisen Renovierungs-Instandhaltungsaufwand zwischen 50-70 TEUR. Das Haus könnte zwischen 330 und 360 TEUR wert sein? Bj85 In dem Vertrag ist das nicht eindeutig geregelt?!

28. August 2006 | 10:45

Antwort

von


(2982)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26 7 26
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),


der Hauswert wird schlimmstenfalls, falls es keine Einigung gibt, kostenintensiv durch einen Sachverständigen bestimmt.

Sicherlich ist es möglich, das Haus zu erwerben, wobei die unterlassenen Renovierungs-/Instandsetzungsarbeiten dann beim Wert des Hauses einfließen werden.

Ob ein Direktanspruch besteht, ist ohne Einsicht in die gesamte vertragliche Regelung so vorab nicht zu beantworten.

Selbstverständlich könnte unser Büro insoweit Ihre Interessen weitergehend übernehmen, wobei dann aber weitere Kosten anfallen würden. Bei Interesse Ihrerseits sollten Sie sich daher dann mit mir in Verbindung setzen; ansonsten kann nur dazu geraten werden, einen Rechtsanwalt vor Ort aufzusuchen, um die einzelnen Möglichkeiten durchzusprechen. Auch dabei ist der Vertrag vorab zu prüfen.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle


Rückfrage vom Fragesteller 28. August 2006 | 11:01

Wenn ich Ihre Antwort jetzt richtig verstehe, habe ich jetzt zum zweiten mal verloren. Der Minderwert würde auf beide verteilt? oder kann ich im Vorfeld meinen Ex auffordern die Renovierungen nachzuholen und wenn er dieses nicht macht, die Kosten bei Ihm in Abzug bringen? Seiner Meinung nach bezahle er ja auch alle Kosten (Grundsteuer Tilgung (400,00 EUR) und deshalb hätte ich kein Recht auf einen Mietausgleich oder sonstiges. Ich wäre ja selber schuld, wenn ich so einfach ausgezogen wäre. Den Vertrag könnte ich Ihnen als pdf Datei zusenden, oder ist es ratsamer einen Anwalt vor Ort zu suchen, der dann das ganze abwickelt? Wenn ja, wie finde ich den geeigneten Anwalt? Familienrecht ist so umfangreich und dieser Ehe- und Erbvertrag so spezifisch. Welches Honorar würde für diese Rechtsangelegenheit anfallen?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 28. August 2006 | 11:16

Nein, der Minderwert wird nicht gleichmäßig auf beide Partner verteilt. Der Minderwert wird zunächst "nur" beim Hauswert insgesamt berücksichtigt.

Bei der Frage der internen Verteilung wird dann wieder das Verhalten des Mannes zu berücksichtigen sein.


Ein Recht auf Mietausgleich steht Ihnen dabei aber nicht zu.


Bezüglich der Vertragsprüfung und weiteren Vertretung kann dieses natürlich über uns erfolgen. So schmerzlich es ist: Die Entfernung ist hier aber zu groß, so dass Sie vor Ort einen Kollegen damit beauftragen sollten, da sicherlich noch einige Besprechungen geführt werden müssten.

Setzen Sie sich doch einmal mit den Kollgen Steininger (Liste der Anwälte) in Verbindung; ich bin sicher, dass dieser Ihnen vor Ort gerne weiterhelfen würde.


Mit diesem sollte dann auch die Vergütungsfrage geklärt werden.


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Vielen Dank. Auf jeden Fall habe ich jetzt die Richtung erkannt. Leider geht kann ich meinen Fall nur mit Hilfe eines Anwalts lösen.

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