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Ehe annulieren

24. Juli 2004 15:54 |
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Familienrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Regine Filler

Ich habe am 04.04.04 geheiratet. Es ist meine 3. Ehe. Seit der Eheschliessung werde ich von meinem Mann nur noch beleidigt und gedemütigt. Am 07.04.2004 hat er bereits eine Kontaktanzeige im Internet aufgegeben. Diese Ehe möchte ich nun annulieren lassen. Ist dies möglich?

Rechtsanwaltskanzlei Filler
Weender Landstraße 1
37073 Göttingen
Tel.: 0551 – 79 77 666
Fax: 0551 – 79 77 667
E-mail: filler@goettingen-recht.de


In Beantwortung Ihrer Anfrage teile ich Ihnen folgendes mit:


Eine Annulierung/Aufhebung Ihrer Ehe ist leider nicht möglich.
Es verbleibt Ihnen lediglich die Möglichkeit sich scheiden zu lassen.

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch ist eine Annulierung / Aufhebung einer Ehe nur möglich, wenn:
ein Ehegatte bei der Eheschließung nicht volljährig war;
ein Ehegatte bei der Eheschließung geschäftsunfähig war;
ein Ehegatte, der eine Ehe eingehen will, noch mit einer dritten Person verheiratet ist (Doppelehe);
wenn ein Verwandtschaftsverhältnis in gerader Linie (Kinder – Eltern) sowie zwischen voll- und halbbürtigen Geschwistern besteht;
ein Verwandtschaftsverhältnis in gerader Linie durch Annahme als Kind begründet wurde;
ein Ehegatte sich bei der Eheschließung im Zustande der Bewusstlosigkeit oder vorübergehende Störung der Geistestätigkeit befand;
ein Ehegatte bei der Eheschließung nicht gewusst hat, dass es sich um eine Eheschließung handelt;
ein Ehegatte zur Eingehung der Ehe durch arglistische Täuschung über solche Umstände bestimmt worden ist, die ihn bei Kenntnis der Sachlage und bei richtiger Würdigung des Wesens der Ehe vor der Eingehung der Ehe abgehalten hätten;
ein Ehegatte zur Eingehung der Ehe widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden ist;
beide Ehegatten sich bei der Eheschließung darüber einig waren, dass sie eine eheliche Lebensgemeinschaft nicht begründen wollen.

In Ihrem Fall sind keine Anhaltspunkte erkennbar, dass die genannten Voraussetzungen für eine Annulierung/Aufhebung Ihrer Ehe gegeben sind.


Sollten Sie an Ihrem Willen festhalten, sich von Ihrem Ehemann trennen zu wollen, empfehle ich Ihnen sich dahingehend anwaltlich beraten zu lassen, wie Sie eine Trennung möglichst kurzfristig (ohne Trennungsjahr) und finanziell kostengünstig bewerkstelligen können. Wir stehen Ihnen in dieser Angelegenheit gerne mit weiterem juristischen Rat zur Verfügung.


In der Hoffnung Ihnen durch meine Auskunft gedient zu haben, verbleiben wir

mit freundlichen Grüßen



(Regine Filler)
Rechtsanwältin

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