Bin seit 01/2006 mit einer rumänischen staatsangehörigen Frau verheiratet,die seit 03/2006 mit Ihren 2 rum.Kindern (nicht von mir adoptiert)bei mir in der BRD wohnt.
Frage:Müßte die Frau bei Ehescheidung nach Rumänien zurückkehren?(auch wenn Rumänien ist seit 2007 EU Mitglied ist)
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, so dass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann.
Dies vorausgeschickt wird das Folgende ausgeführt:
Ab dem 01.01.2007 darf sich Ihre Ehefrau in der gesamten EU frei bewegen, sofern sie im Besitz eines gültigen Reisepasses oder eines Personalausweises ist.
Angehörige der neuen Beitrittsländer (Rumänien und Bulgarien) benötigen weder ein Einreisevisum noch einen Aufenthaltstitel für die Bundesrepublik Deutschland, so dass Ihre Ehefrau im Falle der Ehescheidung nicht nach Rumänixen zurückkehren müsste.
Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte.
Für eine kostenlose Rückfrage stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Sollten Sie eine darüber hinausgehende Vertretung in Erwägung ziehen, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme über die unten mitgeteilte E-Mail-Adresse. Einstweilen verbleibe ich