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Gibt es eine rechtliche Möglichkeit um einen eBay Account einzufordern?

30. Juni 2011 16:26 |
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Internetrecht, Computerrecht


Beantwortet von


17:36

Mir wurde mein gewerbl. eBay Account gesperrt. Aufgrund einer angeblichen Patentverletzung, leider bin ich finanziell nicht in der Lage das klären zu lassen (der Hersteller hat aber bestätigt das das Patent nicht greift), ein allgemeines Urteil zur Gültigkeit dieses Patents wird aber Anfang Juli gefällt (da mehrere "größere Firmen" dagegen Einspruch erhoben haben) was aber am Ende für meine Frage auch unerheblich ist, .... denke ich.

Mich interessiert ob eBay mir meinen Account sperren darf obwohl ich den größten Teil meines Umsatzes über die Plattform generiere.
Die gleiche Frage gilt für PayPal (selber Grund, aufgrund der Verknüpfung von Account und Paypal Konto und der Verbindung der Firmenteile eBAy und PayPal) ist ein PayPal Account nämlich zwangsläufig vonnöten.

Gibt es vielleicht eine Rechtsgrundlage die einem ermöglicht einen Account einzufordern (da eBay, wie PayPal auch ja praktisch eine Monopolstellung haben). Natürlich nur bei "korrekter" Nutzung desselben.

Mit freundlichen Grüßen

30. Juni 2011 | 17:03

Antwort

von


(1245)
Golmsdorfer Str. 11
07749 Jena
Tel: 036412692037
Web: https://www.jena-rechtsberatung.de
E-Mail:

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in)

die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:

Das Problem ist, dass eBay nicht genau prüft.

eBay nimmt die „Anzeige" eines Konkurrenten hin und sperrt kurzerhand den Account.

Das anzeigende Mitglied muss nur glaubhaft versichern, dass eine solche Schutzrechtsverletzung geben ist. eBay macht sich nicht die Mühe und prüft dies nach, sondern schließt dann den Account.

Dazu ein Auszug aus einer Email von eBay in einer vergleichbaren Angelegenheit:

„Hierzu möchten wir zunächst anmerken, dass Löschungen und Sperrung auf einer Meldung des Mitglieds XYZ basieren, das uns gegenüber versicherte, dass die angebotenen Produkte sein beim DPMA registriertes Geschmacksmuster verletzen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eBay nicht in der Lage ist, die Rechtmäßigkeit der Meldungen zu prüfen. Wir sind gehalten, Angebote zu entfernen, wenn Rechteinhaber eBay gegenüber versichern, dass diese Angebote ihre Rechte verletzen. Andernfalls sind wir selbst eventuellen Haftungsansprüchen ausgesetzt."

Für Paypal gilt das Gleiche.

Sie haben dann nur die Möglichkeit, das Gegenteil nachzuweisen oder eine Kulanzentscheidung bei eBay zu erwirken.

Sie können auch eine einstweilige Verfügung gegen das andere Mitglied beantragen, damit dieses sein Anliegen zurücknimmt und Ihr Account so wieder geöffnet wird.


Rechtsanwalt Steffan Schwerin

Rückfrage vom Fragesteller 30. Juni 2011 | 17:32

Hallo,
besten Dank erstmal für Ihre Antwort. Nur beantwortet sie leider nicht meine Frage.
Das ich auf Kulanzbasis etwas versuchen könnte ist mir schon klar. Die Antwort von eBay/PayPal dazu war: Wir können uns nicht genauer mit dem Thema beschäftigen, es ist einfacher Sie zu sperren (Aussage von PayPal (Sinngemäß wieder gegeben) und solange das nicht geändert ist will eBay die Sperrung/Einschränkung Aufrechterhalten. Mich interessiert aber tatsächlich die Frage ob ich, insebsonders Aufgrund meiner, oder ggf. auch einer anderen Situation (falls Sie ein Beispiel haben) die Möglichkeit habe die Reaktivierung des Accounts einzufordern.

Viele Grüße

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 30. Juni 2011 | 17:36

Sehr geehrter Fragesteller,

gern beantworte ich Ihre Nachfrage wie folgt:

Wenn der Account aufgrund der "Anzeige" eines anderen Mitgliedes gesperrt wurde, bedarf es dessen Zustimmung, um den Shop wieder zu öffnen.

Wurde die Sperrung von eBay veranlasst, müssen Sie den Nachweis erbringen, dass gerade keine Schutzrechtsverletzung vorliegt.

Ein Anspruch auf Freischaltung besteht dann nach §§ 1004 , 823 BGB .

Ich hoffe, ich konnte Ihnen abschließend weiterhelfen und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Steffan Schwerin
Rechtsanwalt

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